OR Art. 563 -

Einleitung zur Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 563 OR vom 2025

Art. 563 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 563 Grundsatz

Enthält das Handelsregister keine entgegenstehenden Eintragungen, so sind gutgläubige Dritte zu der Annahme berechtigt, es sei jeder einzelne Gesellschafter zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigt.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 563 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP180032ForderungGesellschaft; Verjährung; Berufung; Kollektivgesellschaft; Beklagten; Gesellschafter; Recht; Vorinstanz; Einrede; Forderung; Belangbarkeit; Belangbarkeitsvoraussetzung; Verjährungseinrede; Gesellschafts; Haftung; Ansprüche; Urteil; Berufungsverfahren; Eintritt; Sinne; Berufungskläger; Verzicht; Parteien; Schuld; Verjährungseinredeverzicht
ZHAA070162Aussenverhältnis der KollektivgesellschaftGesellschaft; Gesellschafter; Kollektiv; Vertretung; Konkurs; Rekurs; Kollektivgesellschaft; Handelsregister; Mitgesellschafter; Verfügung; Kassationsrichter; Beschluss; Eingabe; Entscheid; Kantons; Nichtigkeitsbeschwerde; Obergerichts; Vorgehen; Sinne; Kommentar; Vertretungsbefugnis; Mitgesellschafterin; Schuldnerin; Rechtsanwältin; Konkurseröffnung; Zivilkammer; Verfahren