Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 561 OR vom 2025

Art. 561 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 561 Konkurrenzverbot

Ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter darf ein Gesellschafter in dem Geschäftszweige der Gesellschaft weder für eigene noch für fremde Rechnung Geschäfte machen, noch an einer andern Unternehmung als unbeschränkt haftender Gesellschafter, als Kommanditär oder als Mitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung teilnehmen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 561 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSK1-10-14mehrfache ungetreue GeschäftsbesorgungAuftrag; Geschäft; Gesel; Gesellschaft; Geschäfts; Beruf; Schaden; Berufung; Buchhaltung; Auflösung; Recht; Urteil; Gemeinde; Geldstrafe; Akten; Stellung; Über; Gesellschafter; Höhe; Treuepflicht; Gewinn
GRZF-07-33Forderung aus Verletzung eines KonkurrenzverbotsGesellschaft; Berufung; Studio; Parteien; Vertrag; Konkurrenzverbot; Maloja; Urteil; Solarium; Bezirksgericht; Recht; Klage; Konventionalstrafe; Kantonsgericht; Oberengadin; Entschädigung; Kollektivgesellschaft; Zivilkammer; Verletzung; Zeitpunkt; Berufungsbeklagte; Vereinbarung; Übereinkunft; Bindung; Entschädigungsfolge; Gebrüder; Solariums