CCS Art. 560 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 560 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 560 A. Acquist I. Ertavels

1 Tenor lescha acquistan ils ertavels l’universalitad da l’ierta il mument da la mort dal testader.

2 Cun resalva da las excepziuns legalas van las pretensiuns, la proprietad, ils dretgs reals limitads ed il possess dal testader vi sin ils ertavels ed ils debits dal testader daventan ils debits persunals dals ertavels.

3 Per ils ertavels instituids cumenzan ils effects da l’ierta il mument che la successiun d’ierta vegn averta, ed ils ertavels legals als han d’extrader l’ierta tenor las reglas dal possess.


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Art. 560 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB230029Auskunfts-, Ausgleichungs-, Herabsetzungs- und Erbteilungsklage / RubrumsänderungVerfahren; Verfügung; Vorinstanz; Entscheid; Vater; Rubrum; Sistierung; Bezirksgericht; Vaters; Mutter; Beschwerdegegner; Meilen; Parteien; Erwägung; Erbfolge; Eingabe; Kammer; Einantwortungsbeschluss; Aufhebung; Obergericht; Oberrichter; Beschluss; Beschwerdegegnerinnen; Erwägungen; Umständen; Begründung; Klagenfurt; Österreich
ZHSB210619Mord etc.Beschuldigte; †Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; †Beschuldigten; Verfahren; Recht; Privatkläger; Verfahrens; Willen; Willensvollstrecker; Gericht; Entschädigung; Genugtuung; Berufung; Erben; Verfahren; Staat; Verteidigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Urteil; Person; Gerichtskasse; Vorinstanz; Verhalten; Recht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Vorinstanz; Notariats; Kognition; Erblasser; Obergericht; Ziffer; Erblassers; Behörde
SOBKBES.2023.69-Verfügung; Erben; Staatsanwaltschaft; Verstorbene; Verstorbenen; Beschwerdekammer; Herausgabe; Staatsanwältin; Einziehung; Untersuchung; Beschwerdeführers; Ehemann; Obergericht; Urteil; Bundesgericht; Verfahren; Rechtsmittel; Erbschaft; Eigentum; Verfahrens; Voraussetzungen; Beschluss; Obergerichts; Todesfall; Rucksack; Herausgabebegehren; Beweis; ändigen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 417 (9C_321/2020)
Regeste
Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist. Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ist auf die Erben des straffälligen Empfängers der unrechtmässig bezogenen Leistungen anwendbar (E. 7).
Recht; Erben; Verjährung; Urteil; Frist; Rückerstattung; Verjährungsfrist; Sozialversicherungs; Leistung; Zusatzleistungen; Rechts; Kantons; Einsprache; Person; Handlung; Empfänger; Erblasser; Verwirkung; Sozialversicherungsanstalt; AHV/IV; Empfängers; Leistungen; Rückforderung; Rückerstattungspflicht; Natur; Erblassers
142 II 232 (1C_418/2015)Altlastenrechtliche Kostenverteilung nach Art. 32d USG. Ein Grundeigentümer, der sein Grundstück wissentlich und gegen Entgelt für eine potenziell umweltgefährdende Nutzung als Deponie zur Verfügung stellt, ist als Verhaltensverursacher zu qualifizieren (E. 3). Für den Sorgfaltsnachweis im Sinne von Art. 32d Abs. 2 Satz 3 USG ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Grundstückerwerbs abzustellen. Selbst wenn der Inhaber des Standorts aus der Sanierung einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt, steht dies einer Kostenbefreiung nicht entgegen (E. 4). Bei der Festsetzung der Kostenanteile kommt den zuständigen Behörden ein pflichtgemäss auszuübendes Ermessen zu (E. 5). Der Übergang der Kostentragungspflicht des Verhaltensverursachers auf seine Erben ist an zwei Voraussetzungen geknüpft. Einerseits muss zum Zeitpunkt des Erbgangs eine rechtliche Grundlage für eine Sanierungs- und Kostentragungspflicht bestanden haben. Andererseits müssen die Erben die Möglichkeit gehabt haben, das Erbe auszuschlagen oder unter öffentlichem Inventar anzunehmen, was die Vorhersehbarkeit einer Sanierungspflicht bedingt (E. 6.3). Das Gemeinwesen trägt den Kostenanteil, wenn ein Verursacher zwar bekannt ist, aber nicht mehr existiert und keine Rechtsnachfolge eintritt (E. 6.5). Verhaltens; Umwelt; Erben; Grundstück; Deponie; Sanierung; Standort; Zeitpunkt; Kostenanteil; Recht; Verhaltensverursacher; Parzelle; Kostentragungspflicht; Über; Sanierungs; Verursacher; Erbgang; Ablagerung; Vorinstanz; Belastung; Verfügung; Zustand; Erbgangs; Untersuchung; Altlasten; Zustands

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1206/2024ArbeitslosenversicherungArbeit; Arbeitgeber; Vorinstanz; Urteil; Quot;; Recht; Kurzarbeit; Arbeitgeberkontrolle; Termin; Beweis; Betrieb; Kurzarbeitsentschädigung; Treuhandstelle; Frist; Verfahren; Leistung; Bundesverwaltungsgericht; Mitwirkung; E-Mail; Einzelunternehmen; Mitwirkungspflicht; Inhaber; Rückforderung; Einsprache
C-2838/2019Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Recht; Schweiz; Vorinstanz; Erben; Erblasser; Verfügung; Erbschaft; Schweizer; Leistung; Rückforderung; Rückerstattung; Einsprache; Frist; Urteil; Brasilien; Schuld; Einspracheentscheid; Altersrente; Hinweis; Erblassers; Behörde; Witwe; Abklärung; Register; Ausland; Entscheid

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BP.2013.64Einziehung bei Einstellung des Verfahrens (Art. 320 Abs. 2 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV).Verfahren; Konto; Apos;; Verfahrens; Einziehung; Verfahrensakten; Deutschland; Recht; Akten; Vermögenswert; Kunden; Vermögenswerte; Schweiz; Österreich; Bundesanwaltschaft; Tschechien; Gericht; Geständnis; Daten; Konten; Behörde; Beschwerdeführern; Steuerbehörde; Recht; Einstellung; Verfahren; ürzte
BB.2011.79Beschlagnahme (Art. 263 ff. StPO); Akteneinsicht (Art. 101 f. i.V.m. Art. 107 Abs. 1 lit. a StPO).Akten; Bundes; Akteneinsicht; Verfahren; Beschwerdeführern; Recht; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Beschwerdekammer; Verfügung; Bundesstrafgericht; Verfahren; Einsicht; Vermögenswerte; Bundesstrafgerichts; Entscheid; Parteien; Sinne; Einsichtnahme; Beschlag; Person; Beschwerdeverfahren; Eingabe; Kopie; önnen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Kommentar ZGB2016
Breitschmid, Jungo, Schweizer, Häuptli Hand zum Schweizer Privatrecht2016