LCA Art. 55 -

Einleitung zur Rechtsnorm LCA:



Art. 55 LCA dal 2024

Art. 55 Legge sul contratto d’assicurazione (LCA) drucken

Art. 55 (1)

(1) Abrogato dal n. I della LF del 19 giu. 2020, con effetto dal 1° gen. 2022 (RU 2020 4969; FF 2017 4401).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 III 339Art. 83 Abs. 3 SVG; Verjährung der Rückgriffsrechte. Gemäss Art. 83 Abs. 1 SVG tritt die Verjährung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen aus Motorfahrzeug- oder Fahrradunfällen, die aus einer strafbaren Handlung hergeleitet werden, nicht vor der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung ein. Dasselbe gilt auch für Rückgriffsansprüche gemäss Art. 83 Abs. 3 SVG (E. 3-5). Verjährung; Recht; Verjährungsfrist; Rückgriff; Versicherer; Handlung; Beklagten; Rückgriffsrecht; Geschädigte; Regress; Schaden; Anspruch; Versicherung; Geschädigten; Rückgriffsrechte; Rechts; Haftpflicht; Strassenverkehr; Verjährungsfristen; Regel; Leistung; Versicherers; Urteil; Unfall; Zahlung; Wortlaut; Verweis; Regelung; Einreden