Art. 548 II. Erbrecht des Verschollenen
1 Kann für den Zeitpunkt des Erbganges Leben oder Tod eines Erben nicht nachgewiesen werden, weil dieser verschwunden ist, so wird sein Anteil unter amtliche Verwaltung gestellt.
2 Die Personen, denen bei Nichtvorhandensein des Verschwundenen sein Erbteil zugefallen wäre, haben das Recht, ein Jahr seit dem Verschwinden in hoher Todesgefahr oder fünf Jahre seit der letzten Nachricht über den Verschwundenen beim Gericht um die Verschollenerklärung und, nachdem diese erfolgt ist, um die Aushändigung des Anteils nachzusuchen.
3 Die Auslieferung des Anteils erfolgt nach den Vorschriften über die Auslieferung an die Erben eines Verschollenen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RU160077 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege Beschwerde gegen ein Urteil des Einzelgerichtes s.V. des Bezirksgerichtes Dielsdorf vom 21. Oktober 2016 (ED160003) | Recht; Beschwerde; Deführer; Beschwerdeführer; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Rechtspflege; Rechtsvertreterin; Dielsdorf; Vorinstanz; IVm; Unentgeltlichen; Beistand; Erben; MwH; Erblasser; Partei; Aufl; Testament; Ehefrau; Gericht; Vertretung; Person; Erblassers; Zahlung; Entscheid; Beschwerdeführern; BGer; Mittellosigkeit; Abtretung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
119 II 119 | Tod eines Gesellschafters einer aus zwei natürlichen Personen bestehenden einfachen Gesellschaft; rechtliches Los der im Gesamteigentum beider Gesellschafter stehenden Liegenschaft im Falle der Auflösung der Gesellschaft (Art. 545 Abs. 1 Ziff. 2 OR; Art. 550 Abs. 1 OR; Art. 560 ZGB; Art. 652 ZGB). Bestätigung der Rechtsprechung, wonach eine im Gesamteigentum zweier einfacher Gesellschafter stehende Liegenschaft beim Tod des einen ohne besondere Abrede nicht Alleineigentum des anderen wird (E. 3). | Gesellschaft; Gesellschafter; Gesellschafters; Erben; Einfache; Recht; Liquidation; Grundbuch; Verstorbene; Auflösung; Beschwerde; Verstorbenen; Gesamteigentum; Verwaltungsgericht; Gemeinschaft; Gesamthand; Kantons; Einfachen; Aufgelöst; Mitglied; Justiz; Stellung; Eintritt; SIEGWART; Hinweis; Justizdirektion; Gesetzes; Grundstück; Entscheid; Verwaltungsgerichts |