CCS Art. 543 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 543 CCS dal 2025

Art. 543 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 543 Per il legatario

1 Il legatario acquista il diritto alla cosa legata se è vivo e capace di succedere al momento dell’apertura della successione.

2 Se premuore al disponente, il legato decade a favore di colui che era tenuto a soddisfarlo, eccettoché una diversa intenzione non risulti dalla disposizione.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
80 II 302Eigenhändiges Testament (Art. 505 ZGB). Später in die Urkunde eingefügte neue Vermächtnisse müssen auch ihrerseits datiert und unterzeichnet werden (Erw. 1.) Eine eindeutige Unterschrift mit den Namens-Initialen genügt (Erw. 2). Lässt sich auf ein nicht gesondert datiertes neues Vermächtnis ein an anderer Stelle des Testamentes angebrachtes zweites Datum beziehen? Beweislast des Vermächtnisnehmers (Erw. 3). Vermächtnis; Testament; Urkunde; Vermächtnisse; Erblasser; Datierung; Beklagten; Eggmann; Unterschrift; Walser; ültig; Beweis; Datum; Betrag; ünglich; Vermächtnisnehmer; Testamente; Urteil; Testamentes; äter; üngliche; Walser; Streichung; Verfügung; Beweislast; Einsetzung; Testamentsurkunde; Obergericht; Berufung; Bundesgericht