140 III 145 (5A_600/2013) | Art. 490 Abs. 3; Art. 544 Abs. 1bis und Art. 545 Abs. 1 ZGB. Anfechtung der Nacherbeneinsetzung durch den Vorerben; Wahrung der Interessen des Nacherben. Im konkreten Fall genügt zur Interessenwahrung die Errichtung einer Beistandschaft in analoger Anwendung von Art. 544 Abs. 1bis ZGB (E. 3). | Erben; Beistand; Beistands; Interessen; Beistandschaft; Erbschaft; Recht; Erben; Person; Erwachsenenschutz; Vorerbe; Kindes; Erbschaftsverwaltung; Vorerben; Erbeneinsetzung; Wahrung; Grundbuch; Personen; Vermögens; Auslieferung; Sicherstellung; Urteil; Stadt; Grundstück; Pflicht; Willensvollstrecker; Auslieferungspflicht; Kantons; Bundesgericht |
139 III 225 (5A_44/2013) | Art. 54 SchlT ZGB; Art. 1 lit. b ZPO; Anwendbarkeit der ZPO im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die ZPO nur dort direkte Anwendung, wo das Bundesrecht selbst eine gerichtliche Behörde vorschreibt. Soweit der Kanton die zuständige Behörde bezeichnet, regelt er auch das Verfahrensrecht; erklärt er die ZPO als anwendbar, stellt diese kantonales Recht dar (E. 2). | Kanton; SchlT; Verfahren; Behörde; Recht; Urteil; Bundesrecht; Gericht; Verfahrens; Kommentar; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Protokoll; Kantone; Zusammenhang; Verfahrensrecht; édure; Zivilsachen; Bereich; Gerichtsbarkeit; Bezirksgericht; Pfändung; Berufung |