Zollgesetz (ZG) Art. 54

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZG:



Das Schweizerische Zollgesetz regelt die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Waren über die schweizerischen Zollgrenzen, einschliesslich der Festlegung von Zolltarifen. Es enthält Bestimmungen zur Bekämpfung von Schmuggel, zur Durchsetzung von Handelssanktionen und zur internationalen Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten. Die Zuständigkeiten der Zollbehörden in der Schweiz werden ebenfalls durch das Gesetz geregelt, um die Wirtschaftsinteressen des Landes zu schützen und fairen Wettbewerb auf dem internationalen Markt zu gewährleisten.

Art. 54 ZG vom 2023

Art. 54 Zollgesetz (ZG) drucken

Art. 54 Bewilligung für offene Zolllager

1 Wer ein offenes Zolllager betreibt, braucht eine Bewilligung des BAZG.

2 Das BAZG erteilt die Bewilligung, wenn:

  • a. die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller in der Schweiz ansässig ist und für den ordnungsgemässen Betrieb des offenen Zolllagers Gewähr bietet; und
  • b. die Zollüberwachung und die Zollprüfung für das BAZG nicht mit einem unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand verbunden sind.
  • 3 Die Bewilligung kann:

  • a. mit Auflagen verbunden werden und die Lagerung bestimmter Risikogüter ausschliessen; oder
  • b. vorschreiben, dass bestimmte Risikogüter in besonderen Räumlichkeiten gelagert werden.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 54 Zollgesetz (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHHG210019URG etc.Recht; Fotoabzüge; Beklagte; Beklagten; Urheber; Urheberrecht; Rechtsbegehren; Werke; Beweis; Verletzung; Behauptung; Ziffer; Urheberrechts; Ausstellung; Urteil; Werkexemplar; Klage; Schweiz; Fotografie; Signatur; Urheberrechte; Urheberrechtsverletzung; Besitz; Verkauf; Streit
    ZHRT150211RechtsöffnungGesuch; Recht; Forderung; Zahlung; Zahlungsbefehl; Gesuchsgegnerin; Betreibung; Rechtsöffnung; Gesuchsteller; Rechtsöffnungs; Vorinstanz; Gläubiger; Beschwerde; Betreibungsbegehren; SchKG; Forderungs; Umrechnung; Datum; Rechtsöffnungstitel; Urteil; Identität; Bundesgericht; Zahlungsbefehls; Zeitpunkt; Schiedsurteil; Rechtsöffnungsverfahren; Entscheid; ällig
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    140 III 145 (5A_600/2013)Art. 490 Abs. 3; Art. 544 Abs. 1bis und Art. 545 Abs. 1 ZGB. Anfechtung der Nacherbeneinsetzung durch den Vorerben; Wahrung der Interessen des Nacherben. Im konkreten Fall genügt zur Interessenwahrung die Errichtung einer Beistandschaft in analoger Anwendung von Art. 544 Abs. 1bis ZGB (E. 3). Erben; Beistand; Beistands; Interessen; Beistandschaft; Erbschaft; Recht; Erben; Person; Erwachsenenschutz; Vorerbe; Kindes; Erbschaftsverwaltung; Vorerben; Erbeneinsetzung; Wahrung; Grundbuch; Personen; Vermögens; Auslieferung; Sicherstellung; Urteil; Stadt; Grundstück; Pflicht; Willensvollstrecker; Auslieferungspflicht; Kantons; Bundesgericht
    139 III 225 (5A_44/2013)Art. 54 SchlT ZGB; Art. 1 lit. b ZPO; Anwendbarkeit der ZPO im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die ZPO nur dort direkte Anwendung, wo das Bundesrecht selbst eine gerichtliche Behörde vorschreibt. Soweit der Kanton die zuständige Behörde bezeichnet, regelt er auch das Verfahrensrecht; erklärt er die ZPO als anwendbar, stellt diese kantonales Recht dar (E. 2). Kanton; SchlT; Verfahren; Behörde; Recht; Urteil; Bundesrecht; Gericht; Verfahrens; Kommentar; Schweizerische; Zivilprozessordnung; Protokoll; Kantone; Zusammenhang; Verfahrensrecht; édure; Zivilsachen; Bereich; Gerichtsbarkeit; Bezirksgericht; Pfändung; Berufung

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-7017/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Quot;; Zeuge; Vorinstanz; Organ; Urteil; Verfahren; Verfahren; Bundes; Person; Bundesverwaltungsgericht; Untersuchung; Recht; Einvernahme; Zeugen; Verfahrens; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Unternehmen; Auskunfts; Zwischenverfügung; Aussage; Organe; Kartell; Personen; Schutzschrift; Wettbewerb; Verfügung
    B-6483/2018Verfahrensfragen, Publikationen, usw.Quot;; Vorinstanz; Urteil; Verfahren; Recht; Organ; Zeuge; Verfahren; Recht; Bundes; Person; Kartell; Zeugen; Zeugin; Bundesverwaltungsgericht; Unternehmen; Einvernahme; Verfahrens; Konzern; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Aussage; Untersuchung; Praxis; Auskunfts; Partei; Verfügung

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2011.2Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an
    Griechenland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 Abs. 1 IRSG). Beschlagnahme von Gegenständen (Art. 74a Abs. 1 IRSG i.V.m. Art. 33a IRSV).
    Quot;; Recht; Münze; Beschwerde; Rechtshilfe; Bundes; Kantons; Kantonspolizei; Oktadrachmon-Münze; Entscheid; Beschwerdeführerin; Staat; Beschwerdeführerinnen; Verfahren; Bundesstrafgericht; Behörde; Beschlagnahme; Recht; Herausgabe; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Bezug; Schlussverfügung; Rechtshilfeersuchen; Sachen; Verfahrensakten; Akten
    BB.2010.75Grundbuchsperre (Art. 65 Abs. 2 BStP).Bundes; Grundbuch; Grundstück; Entscheid; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Grundbuchsperre; Vermögenswerte; Recht; Verfügung; Beschlagnahme; Einziehung; Verdacht; Liegenschaft; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Grundstücke; Bundesanwaltschaft; Verfügungen; Beilage; Organ; Apos;; Beschwerden; Bezug; Verwaltungsrat; Basel; Gericht; Bundesgericht

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    -Berner Kommentar zum schweizerischen Privatrecht Art. 52-59 ZGB1993