Strassenverkehrsgesetz (SVG) Art. 53a
Zusammenfassung der Rechtsnorm SVG:
Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.
Art. 53a SVG vom 2024
Art. 53a Durchführungsbestimmungen Schwerverkehrskontrollen (1)
Zur Durchsetzung der Vorschriften des Strassenverkehrsrechts und zur Erreichung der Ziele des Verkehrsverlagerungsgesetzes vom 8. Oktober 1999 (2) nehmen die Kantone der erhöhten Gefährdung angepasste Schwerverkehrskontrollen auf der Strasse vor.
(1) Eingefügt durch Art. 6 Ziff. 2 des Verkehrsverlagerungsgesetzes vom 8. Okt. 1999 ([AS 2000 2864]; [BBl 1999 6128]). Fassung gemäss Ziff. II 18 des BG vom 6. Okt. 2006 zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), in Kraft seit 1. Jan. 2008 ([AS 2007 5779]; [BBl 2005 6029]).
(2) [SR 740.1]
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.