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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 532 ZGB vom 2024

Art. 532 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 532 III. Durchführung (1)

1 Der Herabsetzung unterliegen wie folgt der Reihe nach, bis der Pflichtteil hergestellt ist:

  • 1. die Erwerbungen gemäss der gesetzlichen Erbfolge;
  • 2. die Zuwendungen von Todes wegen;
  • 3. die Zuwendungen unter Lebenden.
  • 2 Die Zuwendungen unter Lebenden werden wie folgt der Reihe nach herabgesetzt:

  • 1. die der Hinzurechnung unterliegenden Zuwendungen aus Ehevertrag oder Vermögensvertrag;
  • 2. die frei widerruflichen Zuwendungen und die Leistungen aus der gebundenen Selbstvorsorge, im gleichen Verhältnis;
  • 3. die weiteren Zuwendungen, und zwar die späteren vor den früheren.
  • (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Dez. 2020 (Erbrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2021 312; BBl 2018 5813).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 532 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHLB210059ForderungPflichtteil; Erblasser; Grundstück; Berufung; Vorinstanz; Beklagten; Zuwendung; Pflichtteils; Recht; Pflichtteile; Erblassers; Recht; Zuwendungen; Schenkung; Bestritten; Klägern; Grundstückgeschäft; Urteil; Betrag; Pflichtteilsberechnung; Verfahren; Ausgleichungspflichtig; Pflichtteilsberechnungsmasse; Sinne; Partei; Rungen; Ausgleichungspflichtige; III/; Berufungsverfahren
    ZHLB170045Ungültigkeit einer letztwilligen Verfügung etc.Klagt; Beklagten; Gültig; Enterbung; Klage; Recht; Gehren; Vorinstanz; Lasse; Pflichtteil; Erben; Herabsetzung; Partei; Erblasser; Herabsetzungs; Berufung; Verfügung; Testament; AaO; Verfahren; Herabsetzungsklage; Parteien; Erblasserin; Ungültigkeit; Gesetzliche; Pflichtteils; Letztwillige; Feststellung; Erbenstellung
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