Obligationenrecht (OR)
Art. 530 OR vom 2024
Art. 530 Die einfache Gesellschaft A. Begriff
1 Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.
2 Sie ist eine einfache Gesellschaft im Sinne dieses Titels, sofern dabei nicht die Voraussetzungen einer andern durch das Gesetz geordneten Gesellschaft zutreffen.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 530 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB220019 | Forderung | Konkubinat; Berufung; Klagte; Recht; Konkubinats; Beklagten; Partei; Gesellschaft; Liegenschaft; Parteien; Konkubinatsvertrag; Vorinstanz; Bindung; Regelung; Klägers; Partner; Hälftig; übermässig; Einfache; Gemeinsamen; Ziffer; Trennung; Hälftige; Bezug; Vereinbarung; übermässige; Zweck; Gewinn; Berufungskläger |
ZH | HG200193 | Forderung | Gerin; Rinnen; Gerinnen; Klägerinnen; Partei; Vereinbarung; Garant; Klagten; Beklagten; Vertrag; Recht; Zahlung; Schuld; Garantie; Urteil; Sicherung; Vertrags; Sicherungs; Rungen; Konkurs; Parteien; Forderung; Punkt; Geltend; Verpflichtet; Rechnung; Parteivorbringen; Bundesgericht; Rechtliches |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PG130002 | Ernennung eines Obmanns in einem ad hoc-Schiedsverfahren | |
SG | I/1-2011/22 | EntscheidPräsident Thomas Vögeli, Mitglieder Fritz Buchschacher und Markus Frei; Gerichtsschreiber Thomas Scherrer | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 480 (4A_45/2017) | Art. 27 Abs. 2 ZGB; übermässige Bindung; Aktionärbindungsvertrag. Eine gemäss Art. 27 Abs. 2 ZGB übermässig gebundene Vertragspartei hat das Recht, die Vertragserfüllung zu verweigern; einer Kündigung bedarf es dafür nicht. Vorgehen, wenn der strittige Aktionärbindungsvertrag gesellschaftsrechtlich zu qualifizieren ist (E. 4). Prüfung, ob der Aktionärbindungsvertrag übermässig bindend ist (E. 5). | Vertrag; Recht; Beschwerde; übermässig; Kündigung; Beschwerdeführer; Bindung; Aktionär; übermässige; Recht; Beschwerdegegner; Verwaltungsrat; Ziffer; Partei; Aktien; Person; Partei; Freiheit; Urteil; Aktionärbindungsvertrag; Bundesgericht; Vorinstanz; Vertrages; BUCHER; Wirtschaftlich; Gesellschaft; Gebundene; FORSTMOSER/KÜCHLER; Wirtschaftliche |
143 V 208 (9C_304/2016) | Art. 53k BVG; Art. 32 ASV; Tochtergesellschaften im Anlagevermögen einer Anlagestiftung. Die Bestimmung von Art. 32 Abs. 1 ASV ist gesetzeskonform (E. 5.3). Sie tangiert auch nicht die Wirtschaftsfreiheit (E. 6.1.2) und die Eigentumsgarantie (E. 6.2.2). In concreto spricht kein verfassungsrechtlicher Aspekt gegen ihre Anwendung (E. 6.3-6.5). | Anlage; Anlagestiftung; Vorsorge; Anlagestiftungen; Beschwerde; Recht; Berufliche; Verordnung; Rechtlich; Vorsorgeeinrichtung; Vorsorgeeinrichtungen; Bundesrat; Beschwerdeführerinnen; Bundesgericht; Anlagevermögen; Aufsicht; Beruflichen; Struktur; Kapital; Regelung; öffentlich-rechtlichen; Bundesverwaltungsgericht; Stiftung; Anleger; Wirtschaftsfreiheit; Tochtergesellschaft; Resp; Spalte; Tochtergesellschaften |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-5911/2019 | Mehrwertsteuer | "; Teilhaber; Steuer; Waltssozietät; Anwaltssozietät; Mehrwertsteuer; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; MWSTG; Urteil; Steuerperiode; Semester; Haftung; Bundesverwaltungsgericht; Rechnung; Unternehmen; Auftritt; Gesellschaft; Verfügung; Hafte; Teilhabers; Aussenauftritt; BVGer; Leistung; Angefochten; Solidarisch; MWST-Abrechnung; Steuerpflicht |
B-6483/2018 | Verfahrensfragen, Publikationen, usw. | Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; Verfahren; "; Vorinstanz; Urteil; Organ; Zeuge; Verfahren; Recht; Partei; Person; Rechtlich; Kartell; Zeugen; Rechtliche; Zeugin; Bundesverwaltungsgericht; Unternehmen; Einvernahme; Verfahrens; Konzern; MwH; Verwaltungsverfahren; Auskunft; Rechtlichen; Aussage; Untersuchung; Praxis |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
LUKAS HANDSCHIN | Basler Kommentar, Obligationenrecht II | 2016 |
PETER JUNG | Handkommentar zum Schweizer Privatrecht [Hrsg.: Amstutz al.], Zürich | 2007 |