Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm VwVG:



Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) in der Schweiz legt die Regeln für das Verwaltungsverfahren fest, einschliesslich des Ablaufs, der Grundsätze und der Zuständigkeiten der Behörden. Es regelt auch die Rechte und Pflichten der Beteiligten sowie die Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltung, um transparente, faire und effiziente Verwaltungsverfahren sicherzustellen. Das VwVG dient als wichtiges Instrument zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor möglichen Rechtsverletzungen seitens der Verwaltung.

Art. 53 VwVG vom 2022

Art. 53 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) drucken

Art. 53 III. Ergänzende Beschwerdeschrift

Erfordert es der aussergewöhnliche Umfang oder die besondere Schwierigkeit einer Beschwerdesache, so gestattet die Beschwerdeinstanz dem Beschwerdeführer, der darum in seiner sonst ordnungsgemäss eingereichten Beschwerde nachsucht, deren Begründung innert einer angemessenen Nachfrist zu ergänzen; in diesem Falle findet Artikel 32 Absatz 2 keine Anwendung.


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Art. 53 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2024/558Chambre; Avocat; ’avocat; ’elle; ’il; était; ître; ’ai; ’au; ’est; é-stage; ébut; ’était; éter; J’ai; Annexe; ésente; -stagiaire; écision; Registre; écembre; ’étude
VDML/2023/164érêt; écision; étence; Intimé; ’au; ’intimé; était; Landgericht; État; évrier; éfaut; édure; Opposition; Hildesheim; éposé; éfinitive; écutoire; Convention; épens; ’il; Allemagne; ’an; ément
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3649/2016Asyl und Wegweisung (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)Wiedererwägung; Verfügung; Beschwerde; Bundesverwaltungsgericht; Beweismittel; Urteil; Wiedererwägungsgesuch; Entscheid; Erwägung; Recht; Erwägungen; Heimatland; Vorinstanz; Wegweisung; Beschwerdeführers; Verfahren; Verfolgung; Bundesverwaltungsgerichts; Behörde; Gericht; Wiedererwägungsentscheid; Schweiz; Zeitungsartikel; Vollzug; Hinsicht; Sinne
D-3396/2014Asylgesuch aus dem Ausland und EinreisebewilligungBotschaft; Colombo; Asylgesuch; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Eingabe; Sachverhalt; Einreise; Ehemann; Sinne; Vorinstanz; Befragung; Schweiz; Schutz; Ausland; Verfahren; Eingang; -lankische; Behörden; Verfahrens; Einreichung; Fragen; Eingangsstempel; Bruder; Recht; Person; Staat; -lankischen; Sachverhalts

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2012.290Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Polen. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG).Bundesstrafgericht; Rechtshilfe; Bundesstrafgerichts; Kostenvorschuss; Apos;; Gericht; Beschwerdekammer; Staatsanwaltschaft; Warschau; Schweiz; Konto; Betrag; StBOG; Tribunal; Entscheid; Kantons; Sachen; Herausgabe; Rechtshilfeersuchen; Behörde; Bundesstrafgerichtskasse; Gerichtsgebühr; Verfahren; Gerichtsschreiberin; Bezirksstaatsanwaltschaft; Verfahren; Bankunterlagen; Schlussverfügung; Schweizerischen; übergeben
RR.2012.171Auslieferung an Deutschland (Art. 55 IRSG). Kostenvorschuss (Art. 39 Abs. 2 lit. b StBOG i.V.m. Art. 63 Abs. 4 VwVG). Verbesserung der Beschwerdeschrift (Art. 39 Abs. 2 lit. b StBOG i.V.m. Art. 53 Abs. 3 VwVG).Auslieferung; StBOG; Beschwerdekammer; Bundesstrafgericht; Justiz; Kostenvorschuss; Beschwerdeschrift; Tribunal; Entscheid; Bundesamt; Bundesstrafgerichts; Gerichtsgebühr; Verfahren; Blättler; Gerichtsschreiberin; Fachbereich; Deutschland; Schweiz; Frist; Verfahrens; BStKR; Gebiet; Rechtshilfe; Sachen; énal; édéral; Tribunale; Geschäftsnummer:; Besetzung; Bundesstrafrichter

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Praxis VwVG, Zürich2009