Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm SVG:



Das Schweizerische Strassenverkehrsgesetz (SVG) legt die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz fest, einschliesslich Verkehrssicherheit, Haftung, Zulassung von Fahrzeugen und Verkehrsregeln. Es regelt auch die Zuständigkeiten der Behörden wie das Strassenverkehrsamt und enthält Bestimmungen zur Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit von Fahrzeugen, Verkehrsregeln und Haftung bei Unfällen. Das SVG ist ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Strassenverkehrs in der Schweiz.

Art. 53 SVG vom 2024

Art. 53 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 53 Versuchsfahrten

Für Versuchsfahrten, auf denen die Verkehrsregeln oder die Vorschriften über die Fahrzeuge nicht eingehalten werden können, ist die Bewilligung der Kantone erforderlich, deren Gebiet befahren wird; diese ordnen die nötigen Sicherheitsmassnahmen an.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6682/2008Strassenwesen (Übriges)Vorinstanz; Gesuch; Verkehrs; Verfügung; Polizei; Recht; Kantone; Aufgabe; Kurse; Unfallverhütung; Pflicht; Gemeinwesen; Praxis; Weiterbildung; Unfallverhütungsbeitragsgesetz; Strasse; Begründung; Auslegung; Strassen; Gehör; Gesuchs; Unterstützung; Reglement; Strassenverkehr; Massnahme; Unfallverhütungsbeitragsgesetzes; Massnahmen; Polizist; Aufgaben