LTF Art. 53 - Domanda riconvenzionale

Einleitung zur Rechtsnorm LTF:



Art. 53 LTF dal 2024

Art. 53 Legge sul Tribunale federale (LTF) drucken

Art. 53 Domanda riconvenzionale

1 L’importo della domanda riconvenzionale non è sommato con quello della domanda principale.

2 Qualora le pretese della domanda principale e quelle della domanda riconvenzionale si escludano a vicenda e una della due domande non raggiunga il valore litigioso minimo, tale valore è reputato raggiunto anche per quest’ultima se il ricorso verte su entrambe le domande.


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Art. 53 Legge sul Tribunale federale (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA160019Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Vorinstanz; Klage; Beklagten; Widerklage; Verfahren; Verfügung; Parteien; Frist; Urteil; Berufungskläger; Entscheid; Berufungsbeklagte; Arbeitsbestätigung; Klägers; Klagebegründung; Tatsachen; Uster; Versicherungen; Bestreitung; Berufungsverfahren; Höhe; Rechtsbegehren; Betrag; Parteientschädigung; Verrechnung
ZHLA160020Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Vorinstanz; Recht; Verfügung; Widerklage; Klage; Frist; Beklagten; Zustellung; Parteien; Verfahren; Abholung; Urteil; Entscheid; Replik; Wiederherstellung; Klägers; Abholungseinladung; Berufungskläger; Arbeitsbestätigung; Rechtsvertreter; Berufungsbeklagte; Frist; Klagebegründung; Rechtsmittel; Schweizerische; ässig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 495 (4A_141/2017)Art. 6 ZPO; Widerklage vor Handelsgericht. Wurde das Handelsgericht gestützt auf Art. 6 Abs. 3 ZPO angerufen, ist eine konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag des Widerbeklagten zulässig (E. 2).
Regeste b
Art. 108 Ziff. 1, 107 Abs. 2 OR; unverzügliche Verzichtserklärung. Im Grundsatz ist auch in einem Fall von Art. 108 Ziff. 1 OR eine unverzügliche Verzichtserklärung im Sinne von Art. 107 Abs. 2 OR erforderlich. Beruft sich der Schuldner auf deren Fehlen, kann dies im Einzelfall allerdings treuwidrig sein (E. 4.3.1 und 4.3.2).
Widerklage; Zuständigkeit; Handelsgericht; Verzicht; Schuldner; Schweizer; Handelsgerichts; Schweizerische; Verzichtserklärung; Widerbeklagte; Klage; Instanz; Urteil; Handelsregister; Gericht; Streitigkeit; Voraussetzung; Zivilprozessordnung; Widerklagen; Gesetzgeber; Gläubiger; Hauptklage; Vorinstanz; Klagen; Botschaft; Kommentar
143 III 506 (4A_576/2016)Widerklage im vereinfachten Verfahren (Art. 224, Art. 243 und Art. 94 ZPO); Teilklage und negative Feststellungswiderklage (Art. 86 ZPO). Art. 224 Abs. 1 ZPO verbietet es der beklagten Partei grundsätzlich, im vereinfachten Verfahren eine Widerklage zu erheben, die aufgrund ihres Streitwerts von über Fr. 30'000.- in den Geltungsbereich des ordentlichen Verfahrens fällt (E. 2 und 3). Davon nicht betroffen und zulässig ist der Fall, dass die beklagte Partei als Reaktion auf eine echte Teilklage eine negative Feststellungswiderklage erhebt, auch wenn deren Streitwert die Anwendbarkeit des ordentlichen Verfahrens zur Folge hat (E. 4). Verfahren; Widerklage; Streitwert; Feststellung; Zivilprozess; Teilklage; Verfahrens; Schweizerische; Feststellungswiderklage; Zivilprozessordnung; Recht; Verfahrensart; Klage; Urteil; Kommentar; Hauptklage; Streitwerts; Anspruch; Schweizerischen; Botschaft; Sinne; Voraussetzung; Zusammenhang; Zuständigkeit; Hinweis; Versicherung; Reaktion