Art. 520
1 Leidet die Verfügung an einem Formmangel, so wird sie auf erhobene Klage für ungültig erklärt.
2 Liegt die Formwidrigkeit in der Mitwirkung von Personen, die selber oder deren Angehörige in der Verfügung bedacht sind, so werden nur diese Zuwendungen für ungültig erklärt.
3 Für das Recht zur Klage gelten die gleichen Vorschriften wie im Falle der Verfügungsunfähigkeit.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF230048 | Testamentseröffnung | Berufung; Berufungskläger; Vorinstanz; Urteil; Testament; Gesetzliche; Erben; Gesetzlichen; Testaments; Berufungsverfahren; Erbschein; Beschwerde; Entscheid; Oberrichterin; Winterthur; Ermittelt; Beigezogen; Partei; Bezirksgericht; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Gerichtsschreiber; Lakic; Testamentseröffnung; Einzelgericht; Aufgr; Beigezogenen; Familienscheine |
ZH | RU210114 | Testamentsanfechtung | Richteramt; Friedensrichteramt; Beklagten; Klage; Verfahren; Recht; Säumnis; Partei; Verfügung; Säumnisfolge; Berufung; Klagebewilligung; Friedensrichteramtes; Beschwerde; Abschreibung; Schlichtungsverhandlung; Parteien; Klagerückzug; Eingabe; Testament; Rechtsvertreter; Verfahrens; Zustellung; Gültig; Drohte; Gericht; Stadt; Kreise; Schlichtungsgesuch; Schlichtungsverfahren |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2018 35 | AGVE 2018 - Band 35 2018 Übriges Verwaltungsrecht 329 XII. Übriges Verwaltungsrecht 35 Grundbuch Eintragung der Ehefrau als... |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 III 1 (5A_984/2018) | Art. 519 ZGB ; Ungültigkeitsklage; Anordnung der Willensvollstreckung; Sachlegitimation. Die Ungültigkeitsklage einzig gegen die Anordnung der Willensvollstreckung setzt nicht voraus, dass alle Erben und Bedachten in den Ungültigkeitsprozess einbezogen werden. Sie darf sich allein gegen den Willensvollstrecker richten (E. 4). | Willens; Gültig; Willensvollstrecker; Ungültigkeit; Beschwerde; Urteil; Willensvollstreckung; Klage; Ungültigkeitsklage; Erben; Verfügung; Letztwillig; Recht; Anordnung; Beschwerdegegner; Ungültig; Todes; Letztwillige; Miterbe; Angefochten; Erbrechtlich; Miterben; Bundesgericht; Bedachten; Beschwerdeführer; Interesse; Rechtsprechung; Urteils; Gerichtlich; Prozessparteien |
135 III 206 (5A_371/2008) | Art. 505 Abs. 1 und Art. 520 Abs. 1 ZGB; Ungültigkeitsklage; Formmangel. Stellung der Unterschrift bei der eigenhändigen letztwilligen Verfügung (E. 2 und 3). | Testament; Testamento; Firma; Stato; Essere; Testatore; Della; Volontà; Indica; Sentenza; Dell'; Corte; Scritto; Forma; Olografo; Dev'essere; Posizione; Ultima; Indicazione; Civile; L'indicazione; Cantonale; Disposizione; All'inizio; Chiara; Trova; Consid; Disposizioni; Causa; Ricorso |