Obligationenrecht (OR)

Zusammenfassung der Rechtsnorm OR:



Das schweizerische Obligationenrecht ist ein zentrales Gesetzbuch im schweizerischen Zivilrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst fünf Bücher, die verschiedene Aspekte des Vertragsrechts, des Schuldrechts und des Sachenrechts behandeln, einschliesslich der Entstehung, des Inhalts und der Beendigung von Verträgen sowie der Haftung für Vertragsverletzungen und unerlaubte Handlungen. Das Obligationenrecht ist ein wichtiges Gesetzbuch für die Wirtschaft und den Alltag in der Schweiz, da es die Grundlage für viele rechtliche Beziehungen und Verträge bildet und seit 1912 in Kraft ist, wobei es regelmässig an gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird.

Art. 520 OR vom 2025

Art. 520 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 520 Leibrenten nach dem Gesetz über den
Versicherungsvertrag

Die Bestimmungen dieses Gesetzes über den Leibrentenvertrag finden keine Anwendung auf Leibrentenverträge, die unter dem Bundesgesetz vom 2. April 1908 (1) über den Versicherungsvertrag stehen, vorbehältlich der Vorschrift betreffend die Entziehbarkeit des Rentenanspruchs.

(1) SR 221.229.1

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2011/33Entscheid Art. 22 Abs. 1 und 3 DBG (sGS 642.11). Die Pflichtige hatte eine Lebensversicherung mit Einmalprämie abgeschlossen. Nach zehn Jahren und entsprechenden Rentenleistungen hatte sie eine Option auf Auszahlung bzw. Rückerstattung der Einmalprämie, welche sie ausübte. Die Leistung bildet eine Kapitalleistung bei Rückkauf einer Rentenversicherung mit Einmalprämie, die zu Recht mit einem Anteil von 40 Prozent als Einkommen besteuert wurde (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 19. Januar 2012, I/1-2011/33). Rente; Kapital; Renten; Versicherung; Leibrente; Rückkauf; Leistung; Rentenversicherung; Leibrenten; Kapitalleistung; Einkünfte; Übergangs; Basler; Übergangszeit; Kapitalversicherung; Einkommen; Basler-Leben; Prämie; Quot; Recht; Besteuerung; Prämien; Rentenversicherungen; Bundessteuer; Einmalprämie; Rückgewähr; Auszahlung
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Leuba2016