Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Art. 52

Zusammenfassung der Rechtsnorm SchKG:



Das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein zentrales Gesetz in der schweizerischen Rechtsordnung, das die Verfahren zur Beitreibung von Schulden und zur Abwicklung von Konkursverfahren regelt. Es besteht aus zwei Teilen: dem Schuldbetreibungsrecht, das die Zwangsvollstreckung von Geldforderungen regelt, und dem Konkursrecht, das die Insolvenz von natürlichen und juristischen Personen behandelt. Das SchKG enthält detaillierte Bestimmungen über Verfahrensschritte wie die Betreibung auf Pfändung oder den Konkursantrag, gewährt Gläubigern und Schuldnern klare Rechte und Pflichten und dient der geregelten Abwicklung von Zahlungsunfähigkeitssituationen zur Sicherung von Gläubigerinteressen und zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in der Schweiz.

Art. 52 SchKG vom 2024

Art. 52 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 52 Betreibungsort des Arrestes

Ist für eine Forderung Arrest gelegt, so kann die Betreibung auch dort eingeleitet werden, wo sich der Arrestgegenstand befindet. (1) Die Konkursandrohung und die Konkurseröffnung können jedoch nur dort erfolgen, wo ordentlicherweise die Betreibung stattzufinden hat.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 52 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS200146ArrestArrest; Ersatzforderung; Vorinstanz; Beschwerdegegner; Urteil; SchKG; Vermögenswert; Entscheid; Vermögenswerte; Durchgriff; Kriminelle; Beschlag; Gericht; Urteil; Sinne; Vollstreckung; Durchgriffs; Ersatzforderungsbeschlagnahme; Einzelgericht; Gesellschaft; Beschlagnahme; MARCEL; SCHOLL; Kommentar; Kriminelles; Organisationen
ZHPS190171Arrestvollzug / Zahlungsbefehl (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Schuldner; Schuldnerin; Betreibungsamt; Recht; Arrest; Entscheid; Zustellung; Bezirksgericht; SchKG; Zahlungsbefehl; Bundesgericht; Gläubiger; Kanton; Hinwil; Schweiz; Sendung; Beschwerde; Sinne; Obergericht; Konkurs; Urteil; Zentrale; Inkassostelle; Gerichte; Verfahren; Gläubigerin; Rechtshilfe; Italien; Amtsblatt
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 687 (5A_86/2007)Art. 172 Ziff. 3 SchKG; Abweisung des Konkursbegehrens zufolge Tilgung oder Stundung. Anfechtung von Entscheiden des Konkursrichters mit Beschwerde in Zivilsachen (E. 1.2). Anfechtung eines vor dem 1. Januar 2007 ergangenen Entscheides des oberen kantonalen Gerichts gemäss Art. 100 Abs. 6 BGG (E. 1.3 und 1.4). Unter die Kosten, welche der Schuldner gemäss Art. 172 Ziff. 3 SchKG zu tilgen hat, kann die Entschädigung an den Gläubiger für die Konkursverhandlung fallen (E. 2). Konkurs; SchKG; Schuld; Schuldner; Recht; Gläubiger; Konkursbegehren; Betreibung; Entscheid; Parteien; Konkursrichter; Parteientschädigung; Kassationsgericht; Verfahren; Gericht; Gläubigerin; Bundesgericht; Schuldbetreibung; Rechtsöffnung; Konkursverhandlung; Sitzung; Verfügung; Obergericht; Beschluss; Entscheide; Bundesgesetz; Betreibungskosten; Parteikosten; Tilgung
129 V 193Art. 52 AHVG; Art. 82 Abs. 1 AHVV; Art. 230 SchKG: Verantwortlichkeit des Arbeitgebers; Verjährung; Entstehung und Kenntnis des Schadens bei Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven. Bei einer Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven liegt die Schadenskenntnis grundsätzlich im Zeitpunkt der Publikation der Verfahrenseinstellung vor. Im Sinne einer formellen Übereinstimmung der Rechtsprechung mit BGE 123 V 16 Erw. 5c ist nicht mehr zu präzisieren, dass die Kenntnis des Schadens und dessen Entstehung zeitlich zusammenfallen (ZAK 1990 S. 286, BGE 128 V 12 Erw. 5a). été; éparation; élai; CCAMS; édure; écision; éance; être; ègle; Tribunal; Schadens; Actifs; était; Selon; éremption; Caisse; étiers; Neuchâtel; Entstehung; Einstellung; Konkursverfahrens; Aktiven; éances; Action; éterminer; Obligation; étant; Ouverture; Attention; Attendre

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, Strub, Jeanneret SchKG2014
Adrian Staehelin, SchmidBasler Kommentar Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I2011