AIG Art. 52 - Eingetragene Partnerschaft

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 52 AIG vom 2025

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Art. 52 Eingetragene Partnerschaft

Die Bestimmungen dieses Kapitels über ausländische Ehegatten gelten für die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare sinngemäss.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.155-Recht; Beschwerde; Partner; Beschwerdeführer; Schein; Partnerschaft; Beschwerdeführers; Aufenthalt; Urteil; Scheinpartnerschaft; Beziehung; Indiz; Staat; Familiennachzug; Solothurn; Aufenthaltsbewilligung; Scheinehe; Indizien; Rechtsanwalt; Rajeevan; Linganathan; Schweiz; Verfahren; Verwaltungsgericht; Bundesgericht; Migration; Entscheid; Verfügung
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