Codice civile svizzero (CCS) Art. 517

Zusammenfassung der Rechtsnorm CCS:



Art. 517 CCS dal 2025

Art. 517 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 517 Degli esecutori testamentari A. Nomina

1 Il testatore può, mediante disposizione testamentaria, incaricare dell’esecuzione della sua ultima volontà una o più persone aventi l’esercizio dei diritti civili.

2 L’incarico dev’esser loro comunicato d’officio ed esse devono pronunciarsi sulla accettazione entro quattordici giorni. Il silenzio vale accettazione.

3 Esse hanno diritto ad un equo compenso per le loro prestazioni.


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Art. 517 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF220034Aufhebung des Willensvollstreckermandats (Kosten)Streit; Parteien; Recht; Willensvollstrecker; Streitwert; Verfahren; Entscheid; Vorinstanz; Parteientschädigung; Gericht; Zweitbeschwerde; Entscheidgebühr; Forderung; Sicherungsinventar; Urteil; Höhe; Erstbeschwerde; Rechtsmittel; Erblasser; Willensvollstreckerin; Geschäfts-Nr; Lasses; Geschäfts-Nr:; Eingabe; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Streitwerts; Entschädigung; Beilage
ZHUE220042NichtanhandnahmeWillen; Willens; Willensvollstrecker; Beschwerdegegner; Recht; Staatsanwaltschaft; Honorar; Nichtanhandnahme; Mandat; Erblasser; Verfahren; Prozessführung; Beendigung; Beamte; Schadloserklärung; Willensvollstreckermandat; Mandats; Bundesgericht; Nötigung; Funktion; Bundesgerichts; Prozessführungsbefugnis; Erblassers; Vorwurf; Zweck; Zivilprozess; ührt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190002Aufsichtsbeschwerde gegen aufsichtsrechtlichen BeschwerdeentscheidInventar; Forderung; Notar; Recht; Notariat; Verfahren; Einzelgericht; Aufsicht; Erbschaft; Winterthur; Inventars; Erben; Forderungen; Verfügung; Beschwerdegegner; Bezirksgericht; Entscheid; Verfahrens; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Vorinstanz; Notariats; Kognition; Erblasser; Obergericht; Ziffer; Erblassers; Behörde
SOZKBER.2021.72-ültig; Ungültigkeit; Berufung; Apos; Recht; Klage; Testa; Herabsetzung; Testament; Verfügung; Vorinstanz; Ungültigkeitsklage; Herabsetzungsklage; Urteil; Rechtsbegehren; Erbvertrag; Anfechtung; Ehemann; Parteien; Erwägung; Ehefrau; Berufungskläger; Berufungsbeklagte; Regelung; Beklagten; Ziffer; Amtsgericht; Erblasser
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 217 (5A_363/2017)Art. 518 Abs. 1 und 2 ZGB; Art. 97, Art. 398 Abs. 2 und Art. 400 Abs. 1 OR; Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers gegenüber einer Quotenvermächtnisnehmerin. Zur Frage, ob eine Quotenvermächtnisnehmerin den Willensvollstrecker mit einer Verantwortlichkeitsklage auf Ersatz des Schadens belangen kann, den sie dadurch erlitten haben will, dass der Willensvollstrecker durch die vorwerfbar pflichtwidrige Berechnung seines Honorars das Reinvermögen des Nachlasses vermindert und so das Quotenvermächtnis geschmälert hat (E. 5.2 und 5.3). Willen; Willensvollstrecker; Vermächtnis; Vermächtnisnehmer; Verantwortlichkeit; Erben; Honorar; Erblasser; Verantwortlichkeitsklage; Beschwerdegegner; Vermächtnisse; Quote; Willensvollstreckers; Lasses; Quotenvermächtnis; Bundesgericht; Schaden; Recht; Urteil; Entscheid; Kommentar; Erbschaft; KÜNZLE; Schuld; Ersatz; Vermächtnisnehmern; Appellationsgericht; Vermächtnisses; Berner; Erwägung
138 III 449 (5D_76/2011)Art. 517 Abs. 3 ZGB, Art. 394 ff. OR; Vergütung des Willensvollstreckers. Frage der Bestimmungen, die auf eine Vereinbarung zwischen Erben und Willensvollstrecker über dessen Vergütung anwendbar sind (E. 4.2). Esecutore; Accordo; Willensvollstrecker; Corte; Willensvollstreckers; Onorario; Tribunale; Appello; Kommentar; Vergütung; Berner; FELLMANN; Canton; Ticino; Pretore; Giusta; KARRER/VOGT/LEU; KÜNZLE; ANDREAS; JERMANN; Honorar; STEINAUER; FLÜCKIGER; Willensvollstreckung; PETER; Ammontare; HOFSTETTER; Auftrag; Opponente; Urteilskopf

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Geiser, WolfBasler Zivilgesetzbuch II2018
Marti, PeterBasler ZGB II2015