Urheberrechtsgesetz (URG) Art. 51

Zusammenfassung der Rechtsnorm URG:



Das schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistiges Eigentum in Form von Literatur und Kunst, wie Bücher, Musik, Filme und Software, vor unerlaubter Nutzung. Es gewährt Urhebern das exklusive Recht, ihre Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen, und legt die Schutzdauer in der Regel auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers fest. Das Gesetz enthält auch Regelungen über Nutzerrechte wie das Zitatrecht und das Recht auf Privatkopie, während Verstösse gegen das Urheberrecht zu rechtlichen Konsequenzen wie Schadensersatz oder Unterlassungsansprüchen führen können.

Art. 51 URG vom 2023

Art. 51 Urheberrechtsgesetz (URG) drucken

Art. 51 4. Kapitel: Auskunftspflicht gegenüber den Verwertungsgesellschaften

1 Soweit es ihnen zuzumuten ist, müssen die Werknutzer und -nutzerinnen den Verwertungsgesellschaften alle Auskünfte, welche diese für die Gestaltung und die Anwendung der Tarife sowie für die Verteilung des Erlöses benötigen, in einer Form erteilen, die dem Stand der Technik entspricht und eine automatische Datenverarbeitung zulässt. (1)

1bis Verwertungsgesellschaften sind berechtigt, die nach diesem Artikel erhaltenen Auskünfte untereinander auszutauschen, soweit dies zur Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlich ist. (2)

2 Die Verwertungsgesellschaften sind verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse zu wahren.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 27. Sept. 2019, in Kraft seit 1. April 2020 (AS 2020 1003; BBl 2018 591).
(2) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 27. Sept. 2019, in Kraft seit 1. April 2020 (AS 2020 1003; BBl 2018 591).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 51 Urheberrechtsgesetz (URG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG220171Forderung (URG)Klage; Gericht; Vergütung; Rechnung; Parteien; Beklagten; Verwertungsgesellschaft; Streit; Nutzer; AnwGebV; Vergütungsansprüche; Verfügung; Eigengebrauch; Handelsgericht; Urteil; Forderung; Sachverhalt; Klageantwort; Frist; Prozessvoraussetzungen; Rechnungen; Urheber; Gerichtskosten; Streitwert; Parteientschädigung; Handelsrichter; Forderungen
ZHHG220157Forderung (URG)Klage; Gericht; Beklagten; Vergütung; Verfügung; Parteien; Verwertung; Eigengebrauch; Rechnung; Werke; AnwGebV; Urheber; Tarif; Klageantwort; Zustellung; Bundesgericht; Handelsgericht; Urteil; Forderung; Sachverhalt; Werken; Vergütungsansprüche; Verwertungsgesellschaft; Frist; Prozessvoraussetzungen; Gerichtskosten; Streitwert
Dieser Artikel erzielt 42 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 II 263 (2A.53/2006)Art. 19, 20, 46, 60 und 74 URG; Genehmigung des Gemeinsamen Tarifs 4d (Vergütung auf digitalen Speichermedien wie Microchips oder Harddiscs in Audio- und audiovisuellen Aufnahmegeräten). Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht gegen den Genehmigungsentscheid der Schiedskommission (E. 2). Kognition des Bundesgerichts (E. 4 und 8.2-8.4). Handelt es sich bei den Konsumentenschutzorganisationen um massgebende Nutzerverbände, die in die Tarifverhandlungen einzubeziehen sind (E. 5)? Gesetzliche Grundlage für eine urheberrechtliche Vergütung durch einen Gemeinsamen Tarif für dauerhaft in einem Aufnahmegerät eingebaute Speicher sowie austauschbare Speicher- oder Chipkarten (E. 7). Grundsatz der Angemessenheit eines Tarifs (E. 8.1). Überprüfung der Angemessenheit des Gemeinsamen Tarifs 4d (E. 9 und 10). Inkraftsetzung und Geltungsdauer des Gemeinsamen Tarifs 4d (E. 11). Tarif; Schiedskommission; Vergütung; Speicher; Verwertung; Konsument; Urheber; Konsumenten; Recht; Werke; Bundesgericht; Nutzer; Tarifs; Harddisc; Leerträger; Verwertungsgesellschaften; Konsumentenschutz; Gerät; Urheberrecht; Geräte; Nutzerorganisationen; Konsumentenschutzorganisationen; Entscheid; Tarife; Vorinstanz; Speichermedien; Werken; Schweiz; Verfahren

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1624/2018UrheberrechtQuot;; Tarif; Vorinstanz; Radio; Recht; Sendung; Verwertung; Programm; Musik; Verwertungsgesellschaft; Urheber; Einnahmen; Verwertungsgesellschaften; Lemma; Urheberrecht; Vergütung; Werke; Beschluss; Meldung; SWISSPERFORM; Schutz; Ziffer; Urteil; Tarife; Programme
B-2429/2013UrheberrechtTarif; Vorinstanz; Tarifs; Recht; Quot;; System; Verfügung; Meldung; Lemma; Beschwerdeführers; Vergütung; Radio; Fragen; Bundesverwaltungsgericht; Vorfrage; Verfahren; Genehmigung; Streichung; Schutz; Regel; Verwertung