Strafgesetzbuch (StGB) Art. 51

Zusammenfassung der Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 51 StGB vom 2025

Art. 51 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 51 Anrechnung
der Untersuchungshaft

Das Gericht rechnet die Untersuchungshaft, die der Täter während dieses oder eines anderen Verfahrens ausgestanden hat, auf die Strafe an. Ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz Geldstrafe. (1)

(1) Fassung des zweiten Satzes gemäss Ziff. I 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 51 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB230294Verbrechen gegen das BetäubungsmittelgesetzBeschuldigte; Beschuldigten; Mitbeschuldigte; Mitbeschuldigten; Urteil; Verteidigung; Gramm; Berufung; Methamphetamin; Vorinstanz; Betäubungsmittel; Recht; Schweiz; Landes; Beweis; Landesverweisung; BetmG; Mobiltelefon; Verfahren; Verfahren; Hinweis; Staatsanwalt; Sinne; Einvernahme; Staatsanwaltschaft; Hinweise; Über
ZHSB230147Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Kokain; Aussage; Aussagen; Urteil; Berufung; Betäubungsmittel; Waffen; BetmG; Sinne; Person; Recht; Vergehen; Betäubungsmittelgesetz; Personen; Übertretung; Probe; Quarzsand; Gericht; Waffengesetz; Berufungsverhandlung; Übergabe; Staatsanwalt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2024.5-Beschuldigte; Fahrrad; Recht; Beschuldigten; Verfahren; Täter; Verfahren; Beruf; Berufung; Beweis; Urteil; Verteidigung; Freiheit; Aussage; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Gericht; Diebstahl; Entschädigung; Staat; Person; Apos; Berufungsverfahren; Recht; ässig
SOSTBER.2023.56-Beschuldigte; Therapie; Recht; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Ziffer; Handlung; Handlungen; Urteil; Geschädigte; Behandlung; Berufung; Sach-Nr; Apos; Kinder; Festplatte; Staat; Privatkläger; Kindern; Verfahren; Urteils; Geschädigten; Rückfall; Geldstrafe; Western; Digital
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 339 (6B_478/2016)Art. 215, 217 ff., 429 Abs. 1 lit. c StPO; Art. 51, 110 Abs. 7 StGB; Dauer der Einschränkung der Bewegungsfreiheit, welche einen Entschädigungsanspruch wegen ungerechtfertigten Freiheitsentzugs begründet. Erstreckt sich eine Anhaltung mit anschliessender vorläufiger Festnahme über eine Gesamtdauer von mehr als drei Stunden, stellt dies einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar und kann Entschädigungsansprüche zur Folge haben. Bei der Berechnung dieser Dauer ist die für eine allfällige formelle Einvernahme verwendete Zeit nicht zu berücksichtigen. Ausschlaggebend ist einzig die Dauer, während der sich der Betroffene den Behörden zur Verfügung halten muss (E. 3). étention; été; énal; être; énale; édure; -frontière; Arrestation; Indemnité; Ministère; èrement; ères; éférence; éhendé; éré; Atteinte; Selon; Avait; éhension; était; Arrêt; Genève; édéral; écité; ériode; érant; éciation; République; Avocat; Tribunal
135 IV 126 (6B_1023/2008)Art. 51 StGB und Art. 104 i.V.m. Art. 51 StGB. Werden gleichzeitig Strafen unterschiedlicher Art ausgesprochen, ist die Untersuchungshaft auf die Hauptstrafe anzurechnen, unabhängig davon, ob diese bedingt oder unbedingt ausfällt. Somit wird die Untersuchungshaft in erster Linie auf die Freiheitsstrafe, dann auf die Geldstrafe und zuletzt auf die Busse angerechnet (E. 1.3). Untersuchungshaft; Anrechnung; Busse; Geldstrafe; Freiheit; Freiheitsstrafe; Urteil; Hauptstrafe; Recht; Gesetzgeber; Kantons; Gesetzbuches; Arbeit; Obergericht; Nichtbezahlung; Richter; Übertretungsbusse; Botschaft; Regelung; Hinweise; JEANNERET; Vergehen; Oberstaatsanwaltschaft; Sachen; Linie; Bundesgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-3374/2016EinreiseverbotEinreise; Einreiseverbot; Schweiz; Recht; Gericht; Sicherheit; Basel; Urteil; Interesse; Bundes; Heroin; Betäubungsmittel; Beschwerdeführers; Kosovo; Stadt; Behörde; Person; Akten; Interessen; Kanton; Basel-Stadt; Migration; Verfügung; SEM-pag; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Aufenthalt; Droge; Familie

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2024.7Beschuldigte; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Berufung; Bundes; Neftenbach; Verfahren; Sevelen; Apos;; Verfahren; Delikt; Bankomat; Recht; Beschuldigten; Bankomaten; Spreng; Diebstahl; Verteidigung; Tatverschulden; Kammer; Ziffer; Sachbeschädigung; Verfahrens; Entschädigung; Gefährdung; Schweiz; Absicht; Dänemark; Einzelstrafe
BG.2024.7Beschuldigte; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Berufung; Bundes; Neftenbach; Verfahren; Sevelen; Apos;; Verfahren; Delikt; Bankomat; Recht; Beschuldigten; Bankomaten; Spreng; Diebstahl; Verteidigung; Tatverschulden; Kammer; Ziffer; Sachbeschädigung; Verfahrens; Entschädigung; Gefährdung; Schweiz; Absicht; Dänemark; Einzelstrafe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 4. Aufl.2021
SchweizerPraxis, 3. Auflage, Zürich2018