Strafgesetzbuch (StGB)
Art. 51 StGB vom 2024
Art. 51 der Untersuchungshaft
Das Gericht rechnet die Untersuchungshaft, die der Täter während dieses oder eines anderen Verfahrens ausgestanden hat, auf die Strafe an. Ein Tag Haft entspricht einem Tagessatz Geldstrafe. (1)
(1) Fassung des zweiten Satzes gemäss Ziff. I 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderungen des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 ([AS 2016 1249]; [BBl 2012 4721]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 51 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230294 | Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz | Schuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Beschuldigte; Mitbeschuldigte; Beschuldigten; Mitbeschuldigten; Urteil; Verteidigung; Gramm; Berufung; Methamphetamin; Vorinstanz; Betäubungsmittel; Recht; Schweiz; Amtlich; Landes; Amtliche; Beweis; Landesverweisung; BetmG; Mobiltelefon; Prot; Verfahren; Verfahren; Schwere; Hinweis |
ZH | SB230147 | Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidigung; Vorinstanz; Kokain; Aussage; Aussagen; Urteil; Berufung; Betäubungsmittel; Waffen; BetmG; Sinne; Person; Amtlich; Sonen; Recht; Vergehen; Betäubungsmittelgesetz; Vorinstanzliche; Personen; Amtliche; Übertretung; Werden; Probe; Quarzsand; Gericht; Vorinstanzlichen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.317 | Strafantrittsbefehl | |
BS | SB.2019.45 (AG.2021.562) | mehrfaches Vergehen nach Art. 19 Abs. 1 des BetmG und mehrfache Übertretung nach Art. 19a des BetmG sowie mehrfacher rechtswidriger Aufenthalt | |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 339 (6B_478/2016) | Art. 215, 217 ff., 429 Abs. 1 lit. c StPO; Art. 51, 110 Abs. 7 StGB; Dauer der Einschränkung der Bewegungsfreiheit, welche einen Entschädigungsanspruch wegen ungerechtfertigten Freiheitsentzugs begründet. Erstreckt sich eine Anhaltung mit anschliessender vorläufiger Festnahme über eine Gesamtdauer von mehr als drei Stunden, stellt dies einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar und kann Entschädigungsansprüche zur Folge haben. Bei der Berechnung dieser Dauer ist die für eine allfällige formelle Einvernahme verwendete Zeit nicht zu berücksichtigen. Ausschlaggebend ist einzig die Dauer, während der sich der Betroffene den Behörden zur Verfügung halten muss (E. 3). | D'une; Recourant; Consid; Détention; Duré; Indemnité; été; Personne; Pénal; Arrêt; Arrestation; Heures; Avait; être; Durée; Atteint; Canton; Atteinte; Trois; Pénale; Procédure; Moral; Liberté; Suite; Toute; Droit; Frontière; Conduire; Fouille; Personnalité |
135 IV 126 (6B_1023/2008) | Art. 51 StGB und Art. 104 i.V.m. Art. 51 StGB. Werden gleichzeitig Strafen unterschiedlicher Art ausgesprochen, ist die Untersuchungshaft auf die Hauptstrafe anzurechnen, unabhängig davon, ob diese bedingt oder unbedingt ausfällt. Somit wird die Untersuchungshaft in erster Linie auf die Freiheitsstrafe, dann auf die Geldstrafe und zuletzt auf die Busse angerechnet (E. 1.3). | Untersuchungshaft; Anrechnung; Busse; Geldstrafe; Freiheit; Freiheitsstrafe; Anzurechnen; Urteil; Hauptstrafe; Recht; Gesetzgeber; Kantons; Beschwerde; AArt; Rechnet; Gesetzbuches; Arbeit; Gemeinnützige; Obergericht; Nichtbezahlung; Richter; Übertretungsbusse; Botschaft; Ausgefällt; Regelung; Wonach; JEANNERET; Bedingte; Entziehende; Vergehen |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-3374/2016 | Einreiseverbot | Beschwerde; Beschwerdef?hrer; Einreise; Einreiseverbot; Schweiz; Recht; Recht; Gericht; Sicherheit; Basel; Urteil; Interesse; Heroin; Bet?ubungsmittel; Urteil; Beschwerdef?hrers; Kosovo; Stadt; Beh?rde; Person; Akten; Interessen; Kanton; Basel-Stadt; Migration; Verf?gung; SEM-pag; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Trechsel, Thommen | Praxiskommentar, 3. Aufl. | 2018 |
Stefan Trechsel, Marc Thommen | Praxiskommentar Schweizerisches Strafgesetzbuch | 2018 |