Codice civile svizzero (CCS) Art. 491

Zusammenfassung der Rechtsnorm CCS:



Art. 491 CCS dal 2025

Art. 491 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 491 Effetti 1. Per l’istituito

1 L’erede gravato di sostituzione acquista l’eredità come ogni altro erede istituito.

2 Egli ne diventa proprietario coll’obbligo della trasmissione.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 491 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF170024TestamentseröffnungErben; Berufung; Erblasser; Vorerbe; Testament; Berufungskläger; Erbschaft; Vorerben; Gericht; Erben; Über; Verfügung; Erbeneinsetzung; Einzelgericht; Auflage; Urteil; Erblassers; Sicherstellung; Dispositiv; Auslegung; Berufungsbeklagte; Berufungsklägers; Alleinerbe; Bruder; Überrest; Winterthur; Eröffnung; Anordnung; Verfahren; Kinder
ZHLB160004Feststellung des Nachlasses und ErbteilungErblasser; Erblasserin; Liegenschaft; Berufung; Grundbuch; Beklagten; Testament; Vorinstanz; Recht; -Strasse; Teilung; Erbteil; Urteil; Grundbuchamt; Testamente; Sinne; Testamentes; Parteien; Klage; Entscheid; Kataster; Erben; Erbteilung; Grundbuchblatt; Teilungsvorschri; Gericht; Klägers; Teilungsvorschrift; Widerruf
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2013.00010Erbschaftssteuer / NacherbeneinsetzungErben; Erbeneinsetzung; Verfügung; Erben; Erbvertrag; ZiffI; Erbschaft; Person; Erblasser; Ersatzverfügung; Ehegatte; Nichten; Ehegatten; Neffe; Erbschaftssteuer; Personen; Neffen; ZiffII; Steueramt; Beschwerdeführerinnen; Vorerbe; ESchG; Kammer; Pflichtigen; Eigentümer; Ehefrau; Hinweis; Erbeneinsetzung; Erbvertrags
SGEL 2015/11Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. c ELG.Behandlung eines mit einer Nacherbschaft belasteten Vermögens bzw. Beantwortung der Frage, ob eine Vorerbschaft zum verzehrbaren Vermögen gezählt werden muss (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. September 2016, EL 2015/11).Entscheid vom 13. September 2016 Franken; Vermögen; Vermögens; Leistung; Ehemann; Verfügung; Erben; Ergänzungsleistung; Ehemannes; Erbschaft; EL-act; Erbvertrag; Pflicht; EL-Ansprecher; Einsprache; Anspruch; Liegenschaft; Viertel; Recht; EL-Ansprecherin; Vorerbe; Ergänzungsleistungen; Erben; Testament; Prozent; Sicherstellung; Pflichtteil; Vermögensverzehr
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