Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 49

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 49 ZPO vom 2025

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Art. 49 Ausstandsgesuch

1 Eine Partei, die eine Gerichtsperson ablehnen will, hat dem Gericht unverzüglich ein entsprechendes Gesuch zu stellen, sobald sie vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat. Die den Ausstand begründenden Tatsachen sind glaubhaft zu machen.

2 Die betroffene Gerichtsperson nimmt zum Gesuch Stellung.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 49 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY240012Ehescheidung auf Klage (Kindesschutzmassnahmen / Vollstreckungsmassnahmen)Kinder; Besuch; Berufung; Kindes; Beklagten; Vorinstanz; Recht; Kindern; Kontakt; Verfahren; Entscheid; Massnahme; Verfügung; Kindesschutz; Massnahmen; Kindesschutzmassnahme; Anträge; Kindesschutzmassnahmen; Gesuch; Kindeswohl; Eltern; Eingabe; Parteien; Besuchsbegleitung; Weisung; Besuche; Bezirksgericht; Scheidung; Verfahren; Besuchsrecht
ZHRA230008Arbeitsrechtliche Forderung (Ausstand)Ausstand; Gericht; Recht; Arbeitsrichter; Verfahren; Arbeitsrichterin; Verhandlung; Beklagten; Vorinstanz; Ausstandsgesuch; Ausstandsverfahren; Entscheid; Gerichtsschreiberin; Beschluss; Parteien; Beweis; Stellung; Bülach; Bezirksgericht; Stellungnahme; Verfahrens; Klägers; Vorstand; Bezirksgerichts; Beschwerdeverfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB170005Gesuch um GerichtsstandsverlegungGericht; Bezirksgericht; Meilen; Gesuch; Verfahren; Obergericht; Verwaltungskommission; Prozesse; Verfahren; Ausstand; Ehemann; Beschluss; Obergerichts; Bezirksgerichts; Kantons; Gesuchs; Rekurs; Richter; Ausstands; Oberrichterin; Parteien; Eingabe; Aufsicht; Ehemannes
ZHVB160004AufsichtsbeschwerdeAufsicht; Aufsichts; Anzeige; Anzeigeerstatter; Ersatzrichterin; Aufsichtsbeschwerde; Recht; Obergericht; Gericht; Verfahren; Obergerichts; Amtspflichtverletzung; Verfahrens; Begründung; Aufsichtsbehörde; Verwaltung; Rechtsmittel; Scheidungsurteil; Massnahme; Verwaltungskommission; Eingabe; Massnahmen; Rechtsanwalt; Bezirksgericht; Gerichtspräsident; Akten; Verhalten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 89 (4A_243/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV , Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 47 ZPO ; Anschein der Befangenheit eines nebenamtlichen Richters. Zusammenstellung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze (E. 4).
Richter; Patent; Verfahren; Partei; Anwalt; Befangenheit; Recht; Verfahrens; Kanzlei; Bundespatentgericht; Anschein; Mandat; Ausstand; Bremi; Bundesgericht; Prozesspartei; Richters; Anwalts; Beziehung; Umstände; Vertreter; Richtlinien; Urteil; Rechtsprechung; Vertretung; Patentamt; Verfahrenspartei
139 III 466Art. 51 Abs. 3 ZPO; Rechtsmittel bei Entdeckung eines Ausstandsgrunds nach Abschluss des Verfahrens. Wird ein Ausstandsgrund während der noch laufenden Frist zur Beschwerde (Art. 319 ff. ZPO) entdeckt, so ist dieser mit Beschwerde und nicht mit Revision geltend zu machen. Die Novenregelung von Art. 326 ZPO steht dem nicht entgegen (E. 3.4). Recht; Verfahren; Zivilgericht; Eingabe; Revision; Entscheid; Eingaben; Urteil; Rechtsmittel; Ausstand; Bundesgericht; Gericht; Botschaft; Verfahrens; Beschwerden; Schweizerische; Kommentar; Ausstandsgr; Appellationsgericht; Entscheide; Zivilprozessordnung; Rechtsöffnung; Aufhebung; Wortlaut; Stein-Wigger; Präsident; Blatter; Gerichtsschreiberin

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Spühler, SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Spühler, SchweizerBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017