Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 49

Zusammenfassung der Rechtsnorm VRV:



Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.

Art. 49 VRV vom 2025

Art. 49 Verkehrsregelnverordnung (VRV) drucken

Art. 49 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, mit Wirkung seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 2451).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 49 Verkehrsregelnverordnung (VRV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2016.17Widerhandlung gegen das SVGFussgänger; Beschuldigte; Berufung; Fussgängerstreifen; Verkehr; Berufungskläger; Fussgängerin; Verletzung; Urteil; Staat; Kollision; Verkehrsregel; Strasse; Verfahren; Gefahr; Beschuldigten; Fahrzeug; Verfahrens; Verhalten; Vorinstanz; Vortritt; Verkehrsregeln; Aufmerksamkeit; Fahrbahn; Schulter; Erstbefragung; Aussagen; Geldstrafe