LDIP Art. 49 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDIP:



Art. 49 LDIP de 2025

Art. 49 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 49 Obligation alimentaire

L’obligation alimentaire entre époux est régie par la convention de La Haye du 2 octobre 1973 sur la loi applicable aux obligations alimentaires (1) .

(1) RS 0.211.213.01

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 49 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLE230009EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Kanada; Steuer; Unterhalt; Kinder; Über; Recht; Vorinstanz; Betreuung; Berufung; Schweiz; Unterhalts; Überschuss; Wegzug; Kindes; Betreuungs; Eltern; Ferien; Tochter; Einkommen; Parteien; Ehegatte; Ehegatten; Überschussanteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Elternteil; Besuch; Staat
ZHLE230009EheschutzGesuch; Gesuchsgegner; Kanada; Steuer; Unterhalt; Kinder; Über; Recht; Vorinstanz; Betreuung; Berufung; Schweiz; Unterhalts; Überschuss; Wegzug; Kindes; Betreuungs; Eltern; Ferien; Tochter; Einkommen; Parteien; Ehegatte; Ehegatten; Überschussanteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Elternteil; Besuch; Staat
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
123 III 1Art. 4 BV; Art. 163 und Art. 176 ZGB, Schranke der finanziellen Leistungskraft bei der Festsetzung der Unterhaltsrente im Eheschutzverfahren. Das Privatrecht bestimmt den Inhalt von vorsorglichen Massnahmen (E. 3a). Art. 163 Abs. 1 ZGB verpflichtet den Eheschutzrichter, die Unterhaltsbeiträge der Familie des Rentenschuldners (E. 5) in der Regel (E. 3e) so festzusetzen, dass diesem noch derjenige Teil seines Einkommens verbleibt, den er zur Deckung seines Existenzminimums braucht (E. 3b/aa). Die Schranke der finanziellen Leistungskraft des Rentenschuldners bildet für alle familienrechtlichen Unterhaltspflichten die Regel (E. 3b/bb). Dass der Rentengläubiger den Ausfall zu tragen hat, ist Folge der gewählten Rollenverteilung in der Ehe (Art. 163 Abs. 2 ZGB) und kann nicht unter Hinweis auf die Rechtsgleichheit und die Gleichstellung der Geschlechter in Frage gestellt werden (E. 3c). Die geschilderte Regel steht im Einklang mit dem internationalen Recht und ist auch dem Entwurf des neuen Ehescheidungsrechts zugrundegelegt worden (E. 3d). Das Existenzminimum muss dem Rentenschuldner auch dann belassen werden, wenn Kinderalimente zuzusprechen sind (E. 3b/bb und E. 5).
Unterhalt; Unterhalts; Rente; Renten; Existenz; Existenzminimum; Recht; Rentenschuldner; Schranke; Rentenschuldners; Regel; Ehegatte; Scheidung; Urteil; Leistungskraft; Unterhaltspflicht; Familie; Einkommen; Bundesgericht; Ehegatten; Kinder; Unterhaltsbeitrag; GEISER; AJP/PJA; Leistungsfähigkeit; HAUSHEER; Richter; Zumutbarkeit; Kindes
119 II 167Eheschutzverfahren. Zuständigkeit schweizerischer Gerichte (Art. 46 IPRG; Art. 6 IPRG; Art. 1 Abs. 2 Ziff. 1 und Art. 18 Lugano-Übereinkommen); Begriff des Wohnsitzes nach Art. 20 IPRG. 1. Der Wohnsitzbegriff in Art. 20 Abs. 1 Bst. a IPRG deckt sich mit jenem nach Art. 23 Abs. 1 ZGB. Abweichungen ergeben sich nur dadurch, dass im internationalen Verhältnis keine den Art. 24 Abs. 1 und Art. 25 ZGB entsprechenden Normen bestehen (E. 2). 2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein schweizerisches Gericht nach Art. 6 IPRG seine Zuständigkeit ablehnen, wenn sich die beklagte Partei auf das Begehren einlässt (E. 3)? 3. Der Umstand, dass mit einem umfassenden Eheschutzbegehren auch noch Unterhaltsforderungen geltend gemacht werden, kann nicht dazu führen, dass die schweizerischen Gerichte nach Art. 18 Lugano-Übereinkommen zuständig werden (E. 4). Wohnsitz; Recht; Gericht; Zuständigkeit; Übereinkommen; Unterhalt; Wohnsitzes; Gerichte; Lugano-Übereinkommen; Aufenthalt; Obergericht; Eheschutzbegehren; Frankreich; Nichtigkeitsbeschwerde; Verfügung; Klara; Einlassung; Voraussetzung; Pflicht; Parteien; Abkommen; Eheschutzverfahren; Verhältnis; Voraussetzungen; Begehren; ühren