AIG Art. 49 - Ausnahmen vom Erfordernis des Zusammenwohnens

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 49 AIG vom 2025

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Art. 49 Ausnahmen vom Erfordernis des Zusammenwohnens

Das Erfordernis des Zusammenwohnens nach den Artikeln 42–44 besteht nicht, wenn für getrennte Wohnorte wichtige Gründe geltend gemacht werden und die Familiengemeinschaft weiter besteht.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2020.00393Bewilligungswiderruf nach kurzer Ehe.Schweiz; Trennung; Ehegemeinschaft; Aufenthalt; Beschwerde; Integration; Aufenthalts; Ehegatte; Ehefrau; Ehegatten; Beschwerdeführers; Härtefall; Ehewille; Wohnung; Migration; Recht; Wiederaufnahme; Trennungs; Hinweise; Ermessen; Wille; Verwaltungsgericht; Aufenthaltsbewilligung; Familienleben; Beziehung; Willen; Gründen; Gemeinschaft
SOVWBES.2022.65-Aufenthalt; Aufenthalts; Schweiz; Beschwerde; Aufenthaltsbewilligung; Ehefrau; Beschwerdeführers; Anspruch; Recht; Migrationsamt; Anwesenheit; Verwaltungsgericht; Wegweisung; Integration; Bosnien; Herzegowina; Verfügung; Ausreise; Ehegatte; Verlängerung; Aufenthaltsanspruch; Person
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-6310/2017Asyl und WegweisungShabaab; Bruder; Somali; Somalia; -Shabaab; Puntland; Beschwerde; Wegweisung; Recht; Regierung; Beschwerdeführers; Region; Bruders; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Schweiz; Person; Akten; Wegweisungsvollzug; Gericht; Verfolgung; Flüchtling; Vollzug; ündet
E-427/2019Asyl und WegweisungRecht; Wegweisung; Anhörung; Beschwerdeführers; Antwort; Bundesverwaltungsgericht; Behörde; Beweis; Pakistan; Vorinstanz; Verfügung; Person; Behörden; Video; Ziffer; Antworten; Heimatstaat; Vorbringen; Asylgesuch; Vollzug; Flüchtling; Protokoll; Wegweisungsvollzug; Belutsche

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Marc Spescha Kommentar Migrationsrecht2019