BBG Art. 48a -

Einleitung zur Rechtsnorm BBG:



Das Berufsbildungsgesetz (BBG) regelt die Berufsbildung in der Schweiz, indem es die Rahmenbedingungen für die Ausbildung festlegt und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Berufsbildungsämtern, Berufsfachschulen und Betrieben regelt. Es umfasst Regelungen zur Berufsbildungspflicht, Berufsbildungsverträgen, Berufsbildungsbeiträgen und Berufsfachschulen, um sicherzustellen, dass die Ausbildung qualitativ hochwertig ist und den Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht. Das BBG dient als wichtiges Instrument zur Förderung der beruflichen Bildung und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses in der Schweiz.

Art. 48a BBG vom 2024

Art. 48a Berufsbildungsgesetz (BBG) drucken

Art. 48a (1)

(1) Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 18. Juni 2010 (AS 2010 5003; BBl 2009 7207). Aufgehoben durch Art. 36 des EHB-Gesetzes vom 25. Sept. 2020, mit Wirkung 1. Aug. 2021 (AS 2021 414; BBl 2020 661).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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