Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Art. 48

Zusammenfassung der Rechtsnorm UVG:



Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung in der Schweiz regelt die obligatorische Versicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um sie vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen. Die Versicherung deckt Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und finanzielle Entschädigungen für Arbeitsausfälle ab. Das Gesetz legt auch Zuständigkeiten und Verfahren fest, die im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit zu befolgen sind, und wird von den Arbeitgebern finanziert.

Art. 48 UVG vom 2024

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Art. 48 2. Abschnitt: Gewährung der Leistungen Zweckmässige Behandlung

1 Der Versicherer kann unter angemessener Rücksichtnahme auf den Versicherten und seine Angehörigen die nötigen Anordnungen zur zweckmässigen Behandlung des Versicherten treffen.

2(1)

(1) Aufgehoben durch Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).

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Art. 48 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDJug/2023/449Bull; ’expert; ’il; ’expertise; édecin; égal; éter; était; ’est; édical; égale; également; évrier; èces; ’elle; établi; égué; Assurance; Tarmed; ’assurance; ération; éterminations; écembre; édure
VD2023/200Assuré; ’assuré; ’assurance; était; Swica; ’expert; ’assurée; édical; ’il; état; éral; ’est; ères; ’elle; ’état; édecin; ’au; ération; écis; ’allogreffe; ’intervention; ’expertise; ’était; équat
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2023.18-AXA-Nr; Unfall; Gutachter; Leistung; Integrität; Untersuchung; Akten; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Störung; Integritätsentschädigung; Beweis; Gutachters; Beschwerdeführers; Behandlung; Gutachterstelle; Taggeld; Teilgutachten; Urteil; Anosmie; Versicherungsgericht; Leistungen; AXA-Nrn; Anspruch; Einsprache
SGUV 2014/68Entscheid Art. 18 UVG. Rentenanspruch. Unzulässigkeit einer im Voraus befristeten Rentenleistung (sog. Angewöhnungsrente) gestützt auf eine antizipierte Invaliditätsschätzung. Zusprache einer unbefristeten Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Mai 2016, UV 2014/68).Entscheid vom 26. Mai 2016 Rente; Renten; Angewöhnung; Recht; Anpassung; Revision; Rechtsprechung; Urteil; Person; Praxis; Invalidität; Unfallversicherung; UV-act; Angewöhnungsrente; Bundesgericht; Hinweis; Invalidenrente; Erwerbsfähigkeit; Bundesgerichts; Sachverhalt; Arbeit; Rentenleistung; Verfügung; Zeitpunkt; Prognose
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 V 169Art. 6 Abs. 3, Art. 10 Abs. 1 UVG; Art. 10 UVV: Nicht rechtzeitig diagnostiziertes Krankheitsgeschehen. Keine Haftung des Unfallversicherers für ein mit dem versicherten Unfall nicht in Zusammenhang stehendes Krebsleiden, das während der Heilbehandlung im Sinne von Art. 10 UVG nicht (rechtzeitig) entdeckt worden ist. Unfall; Behandlung; Heilbehandlung; Abklärung; Versicherung; Verwaltungsgericht; Zusammenhang; Sinne; Sozialversicherung; Versicherer; Unfallversicherer; Unfallversicherung; Leistungen; Bestimmungen; Unfallfolge; Tumor; Schweizerische; Haftung; Rücken; Diagnose; Beruf; Unfallfolgen; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Schädigungen; Abklärungsuntersuchungen; MAURER; Sozialversicherungsrecht; BÜHLER
123 V 53Art. 16 Abs. 2 MVG. Hat die Militärversicherung bei einem bei ihr versicherten Festungswächter, bei dem nach der Methode der Aurikulomedizin eine Amalgamunverträglichkeit diagnostiziert wurde, für die Kosten von Diagnose und Behandlung (Amalgamentfernung, Quecksilberausscheidung) aufzukommen? - Ausführungen zu Entstehung und Tragweite des Wirkungsnachweises gemäss Art. 16 Abs. 2 MVG unter Hinweis auf andere Sozialversicherungszweige (insbesondere Art. 32 KVG). Leistung; Amalgam; Behandlung; Wirksamkeit; Krankenversicherung; Methode; Massnahme; Methoden; Leistungen; Bundes; Wirkungsnachweis; Wissenschaft; Urteil; Militärversicherung; Anerkennung; Sozialversicherung; Massnahmen; Leistungspflicht; Wissenschaftlichkeit; Recht; Krankenpflege; Beurteilung; Hinweis; Untersuchung; Unterschied; Verwaltung