AIG Art. 48 - Pflegekinder zur Adoption

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 48 AIG vom 2024

Art. 48 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 48 Pflegekinder zur Adoption

1 Pflegekinder haben Anspruch auf Erteilung und Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung, wenn:

  • a. ihre Adoption in der Schweiz vorgesehen ist;
  • b. die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Pflegekindern zur Adoption erfüllt sind; und
  • c. ihre Einreise für den Zweck der Adoption rechtmässig erfolgt ist.
  • 2 Kommt die Adoption nicht zustande, so besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und fünf Jahre nach der Einreise ein Anspruch auf die Erteilung der Niederlassungsbewilligung.


    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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