CCS Art. 472 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 472 CCS dal 2022

Art. 472 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 472 III. … (1)

(1) Abrogato dal n. I 2 della LF del 5 ott. 1984, con effetto dal 1° gen. 1988 (RU 1986 122; FF 1979 II 1119).

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
103 Ia 288Art. 2 ÜbBest. BV; erbrechtlicher Pflichtteilsanspruch. Die Kantone waren nicht nur während einer bestimmten Frist befugt, von der Pflichtteilsregelung des ZGB (Art. 471) abzuweichen und den Pflichtteilsanspruch der Geschwister entweder aufzuheben oder ihn auf die Nachkommen der Geschwister auszudehnen (Art. 472); diese Befugnis steht ihnen auch heute noch zu. Kanton; Pflichtteil; Geschwister; Pflichtteils; Kantone; Gesetzes; Regelung; Pflichtteilsanspruch; Befugnis; Recht; Einführungsgesetze; Wohnsitz; Pflichtteilsschutz; Kantons; Entstehungsgeschichte; Auslegung; Zeitpunkt; Pflichtteilsschutzes; Wortlaut; Einschränkung; Gesetzestext; Ausdruck; StenBull; Urteil; Walder; Meier