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Urheberrechtsgesetz (URG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm URG:



Das schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistiges Eigentum in Form von Literatur und Kunst, wie Bücher, Musik, Filme und Software, vor unerlaubter Nutzung. Es gewährt Urhebern das exklusive Recht, ihre Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen, und legt die Schutzdauer in der Regel auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers fest. Das Gesetz enthält auch Regelungen über Nutzerrechte wie das Zitatrecht und das Recht auf Privatkopie, während Verstösse gegen das Urheberrecht zu rechtlichen Konsequenzen wie Schadensersatz oder Unterlassungsansprüchen führen können.

Art. 47 URG vom 2023

Art. 47 Urheberrechtsgesetz (URG) drucken

Art. 47 Gemeinsamer Tarif

1 Sind mehrere Verwertungsgesellschaften im gleichen Nutzungsbereich tätig, so stellen sie für die gleiche Verwendung von Werken oder Darbietungen einen gemeinsamen Tarif nach einheitlichen Grundsätzen auf und bezeichnen eine unter ihnen als gemeinsame Zahlstelle.

2 Der Bundesrat kann weitere Vorschriften über ihre Zusammenarbeit erlassen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 47 Urheberrechtsgesetz (URG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG170058Forderung (URG)Rechnung; Beklagten; Recht; Klage; Forderung; Parteien; AnwGebV; Handelsgericht; Forderungen; Sachverhalt; Verfügung; Frist; Kanton; Rechnungen; Höhe; Nutzer; Streitwert; Parteientschädigung; Kantons; Werken; Vergütungsansprüche; Tarife; Klageantwort; Kostenvorschuss; Dokumente; Kopierer; Netzwerk; ägerische
ZHHG150141URGBeklagten; Vergütung; Rechnung; Klage; Einschätzung; Recht; Tarif; Frist; Schätzung; Nutzer; Werke; Gericht; Tarife; Verwaltungsaufwand; Vergütungen; Parteien; Urheber; Verfügung; Klageantwort; Betrieb; Verwertungsgesellschaft; AnwGebV; Frist; Erhebungsformular; Branche; Kantons
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
133 III 473 (4C.73/2007)Urheberrecht; Eigengebrauch; Herstellung der zum Eigengebrauch bestimmten Werkexemplare durch Dritte. Die Erstellung betriebsinterner elektronischer Pressespiegel ist gestützt auf Art. 19 Abs. 1 lit. c URG zulässig (E. 3). Presseausschnitt- und Dokumentationslieferdienste, die für ihre Kunden elektronische Pressespiegel erstellen, können Dritte im Sinn von Art. 19 Abs. 2 URG sein (E. 4-6). Urheber; Vervielfältigung; Urheberrecht; Vergütung; Recht; Dokumentation; Pressespiegel; Werke; Presseausschnitt; Klägerinnen; Dokumentationslieferdienst; Dokumentationslieferdienste; Eigengebrauch; Zeitung; Kopie; Werkexemplar; Ziffer; Interesse; Journalist; Medien; Verwertung; Interessen; Botschaft; Obergericht; Verbreitung; Vergütungen; Beiträge
133 II 263 (2A.53/2006)Art. 19, 20, 46, 60 und 74 URG; Genehmigung des Gemeinsamen Tarifs 4d (Vergütung auf digitalen Speichermedien wie Microchips oder Harddiscs in Audio- und audiovisuellen Aufnahmegeräten). Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht gegen den Genehmigungsentscheid der Schiedskommission (E. 2). Kognition des Bundesgerichts (E. 4 und 8.2-8.4). Handelt es sich bei den Konsumentenschutzorganisationen um massgebende Nutzerverbände, die in die Tarifverhandlungen einzubeziehen sind (E. 5)? Gesetzliche Grundlage für eine urheberrechtliche Vergütung durch einen Gemeinsamen Tarif für dauerhaft in einem Aufnahmegerät eingebaute Speicher sowie austauschbare Speicher- oder Chipkarten (E. 7). Grundsatz der Angemessenheit eines Tarifs (E. 8.1). Überprüfung der Angemessenheit des Gemeinsamen Tarifs 4d (E. 9 und 10). Inkraftsetzung und Geltungsdauer des Gemeinsamen Tarifs 4d (E. 11). Tarif; Schiedskommission; Vergütung; Speicher; Verwertung; Konsument; Urheber; Konsumenten; Recht; Werke; Bundesgericht; Nutzer; Tarifs; Harddisc; Leerträger; Verwertungsgesellschaften; Konsumentenschutz; Gerät; Urheberrecht; Geräte; Nutzerorganisationen; Konsumentenschutzorganisationen; Entscheid; Tarife; Vorinstanz; Speichermedien; Werken; Schweiz; Verfahren

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-5852/2017UrheberrechtTarif; Vergütung; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Inkasso; Quot;; Billag; Vergütungen; Vorinstanz; Nutzer; Beschwerdegegnerinnen; Tarifs; Angemessenheit; Urheber; Genehmigung; Senkung; Bundes; Ziffer; Abgabe; Zusatz; Urheberrecht; Recht; Studie; Rabatt; ätte
B-1624/2018UrheberrechtQuot;; Tarif; Vorinstanz; Radio; Recht; Sendung; Verwertung; Programm; Musik; Verwertungsgesellschaft; Urheber; Einnahmen; Verwertungsgesellschaften; Lemma; Urheberrecht; Vergütung; Werke; Beschluss; Meldung; SWISSPERFORM; Schutz; Ziffer; Urteil; Tarife; Programme