Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) Art. 47

Zusammenfassung der Rechtsnorm MWSTG:



Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schweiz regelt die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Es legt die Steuersätze, Befreiungen, Registrierungspflichten, Steuererklärungen und Prüfungen fest, um Einnahmen für den Staat zu generieren und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerpolitik, das regelmässig an wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.

Art. 47 MWSTG vom 2025

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Art. 47 Steuer- und Abrechnungsperiode

1 Für steuerpflichtige Personen nach Artikel 45 Absatz 2 Buchstabe a gelten die gleichen Steuer- und Abrechnungsperioden wie für die Inlandsteuer (Art. 34 und 35).

2 Als Steuer- und Abrechnungsperiode für steuerpflichtige Personen nach Artikel 45 Absatz 2 Buchstabe b gilt das Kalenderjahr.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 47 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSKG-04-69Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung (Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2Zahlung; Quartal; Betreibung; Konkurs; SchKG; Forderungen; Schuldner; Gläubiger; Zahlungen; Beschwerdegegner; Konkurseröffnung; MWST-; Zahlungseinstellung; Mehrwertsteuer; Recht; MWST-Forderungen; Urteil; Betreibungen; Kanton; Zeitpunkt; Entscheid; Kantons; Verlustschein

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5789/2018MehrwertsteuerLeistung; Versicherung; Versicherungs; Steuer; Hauptsitz; Leistungen; Zweigniederlassung; MWSTG; Bezug; Dienstleistung; Schweiz; Konzern; Bezugsteuer; Gesellschaft; Urteil; Konzern-Servicing-Gesellschaft; Schweizer; Mehrwertsteuer; Dienstleistungen; Kunden; Steuerperiode; Person; Versicherungsleistung; Rechnung; Bundes; Betrieb
A-3285/2017MehrwertsteuerLeistung; MWSTG; Bezug; Leistungen; Bezugsteuer; Steuer; Recht; Dienstleistung; Rechnung; Urteil; Zusammenhang; Service; Bundes; Dienstleistungen; Sinne; Rechnungen; Steuerperiode; Projekt; Option; Technical; Services; Mehrwertsteuer; Bezugsteuerschuld; Target; Grundstück; Beweis; Options; Gruppe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht2015