BGG Art. 47 - Erstreckung

Einleitung zur Rechtsnorm BGG:



Das Bundesgerichtsgesetz regelt die Organisation und Zuständigkeiten des Bundesgerichts in der Schweiz, einschliesslich der Arten von Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Gericht verhandelt werden können, und der Rechtsmittel gegen Entscheidungen anderer Gerichte. Es behandelt auch Verfahrensfragen wie die Zustellung von Schriftstücken, die Vertretung der Parteien und die Begründung von Urteilen, sowie die Amtsdauer und Unabhängigkeit der Bundesrichter. Insgesamt ist das Gesetz ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der Rechtsstaatlichkeit und zur Gewährleistung eines fairen und effizienten Rechtsschutzes in der Schweiz.

Art. 47 BGG vom 2025

Art. 47 Bundesgerichtsgesetz (BGG) drucken

Art. 47 Erstreckung

1 Gesetzlich bestimmte Fristen können nicht erstreckt werden.

2 Richterlich bestimmte Fristen können aus zureichenden Gründen erstreckt werden, wenn das Gesuch vor Ablauf der Frist gestellt worden ist.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 47 Bundesgerichtsgesetz (BGG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNE130013Kollokation (Nichteintreten)Berufung; Frist; Vorinstanz; Fristerstreckung; Recht; Gerichtskosten; Partei; Frist; Verfügung; Parteien; Entscheid; Gerichtskostenvorschuss; Gelder; Parteientschädigung; Berufungsverfahren; Fristerstreckungsgesuch; Klage; Bezirksgericht; Leistung; Vorbringen; Rechtsanwalt; Entscheidgebühr; Beklagten; Höhe; Gerichtskostenvorschusses; Schweiz; Zustellung; ätig
VDML/2020/79élai; ’intimé; était; édure; écision; éter; Boxes; éponse; ’il; ébiteur; érêt; évue; éfinitive; Autorité; èces; évrier; ’était; écité; éance; épens; échéant; équence; écution

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2011/225Urteil Verfahrensrecht, Art. 30 VRP (sGR 951.1) in Verbindung mit Art. 144 ZPO (SR 272), Art. 29 Abs. 2 BV (SR 101).Die Beurteilung über Gesuche um Sistierung des Verfahrens und um Fristerstreckung liegt im Ermessen der urteilenden Instanz. Das Verwaltungsgericht hat sich bei der Überprüfung auf eine Rechtskontrolle zu beschränken. Wird ein fristgerecht gestelltes Fristerstreckungsgesuch abgelehnt, ist dem Gesuchsteller eine kurze Nachfrist anzusetzen, sofern das Gesuch nicht als trölerisch oder rechtsmissbräuchlich bewertet werden muss (Verwaltungsgericht, B 2011/225). Frist; Fristerstreckung; Recht; Sistierung; Rekurs; Gallen; Vorinstanz; Verfahren; Baudepartement; Beschwerde; Sistierungs; Fristerstreckungs; Verfahrens; Entscheid; Fristerstreckungsgesuch; Kanton; Eingabe; Rekursergänzung; Gesuch; Rechtsvertreter; Vergleichsverhandlung; Frist; Vergleichsverhandlungen; Verwaltungsgericht; Ablehnung; Departement; Innern; Sistierungsgesuch; ünde
BSBV.2024.6-Beiträge; Ausbaugewerbe; Basel; Beklagten; Apos; Sozialversicherungsgericht; Höhe; Recht; Basel-Stadt; Arbeitgeber; Bundesgericht; Vorsorge; Urteil; Betreibung; Klage; Zahlung; Vorsorgeeinrichtung; Parteien; Zahlungsbefehl; Geltungsbereich; Pensionierung; Rechtsvorschlag; Ausbaugewerbes; Arbeitnehmer; Rechnung; Bundesgerichts; SchKG; Kollektivvertrag; Forderung
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5569/2018ZölleTransit; Frist; Verfahren; Transitverfahren; Einfuhr; Kommentar; Tabak; Ausfuhr; Transitfrist; Urteil; Recht; Abgaben; Verfahrens; BVGer; Wiederherstellung; Fristen; Vorinstanz; Gesuch; Bundesverwaltungsgericht; Zollgebiet; ARPAGAUS; Rückerstattung; Verfügung; Einfuhrabgaben; Tabaksteuer; ühre
D-7053/2016AusstandRichter; Ausstand; Gesuch; Bendicht; Tellenbach; Gesuchstellende; Verfahren; Gesuchstellenden; Rechtsvertreter; Gericht; Bundesverwaltungsgericht; Ausstandsbegehren; Rechtsanwalt; Gabriel; Püntener; Entscheid; Anzeige; Gerichtsperson; Anwalt; Ausstandsgr; Stellungnahme; Befangenheit; Urteil; Richterin; Anschein; Abteilung; Frist; Erläuterung