Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) Art. 46

Zusammenfassung der Rechtsnorm MWSTG:



Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schweiz regelt die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Es legt die Steuersätze, Befreiungen, Registrierungspflichten, Steuererklärungen und Prüfungen fest, um Einnahmen für den Staat zu generieren und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerpolitik, das regelmässig an wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.

Art. 46 MWSTG vom 2025

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Art. 46 Steuerbemessung und Steuersätze

Für die Steuerbemessung und die Steuersätze gelten die Bestimmungen der Artikel 24 und 25.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 46 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG140135ForderungVorsteuer; Gruppe; Gesellschaft; Vorsteuerguthaben; Gesellschaften; Beklagte; Beklagten; Mehrwertsteuer; -Gesellschaft; -Gesellschaften; Verzicht; Mehrwertsteuergruppe; Forderung; Bundes; Verrechnung; Vertrag; Recht; Parteien; Verzichts; Gruppenmitglied; Forderungen; Verzichtserklärung; Gruppenmitglieder; Bundesgericht; Liquidation; Auflösung; ürde
GRVBE-03-2-Steuer; VStrR; Verein; Verfahren; Kanton; Steuerhinterziehung; Busse; Kantons; Mehrwertsteuer; Recht; Einsprache; Verjährung; Verwaltung; Verfahrens; Sinne; MWSTG; Angeklagte; Kantonsgericht; Bundes; Entscheid; Verfolgung; Graubünden; Kantonsgerichtsausschuss

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-6612/2007MehrwertsteuerSteuer; MWSTG; Mehrwertsteuer; Vorsteuer; Marge; Margen; Margenbesteuerung; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Quot;; Recht; Vorsteuerabzug; Hinweis; Bundesverwaltungsgerichts; Rechnung; Differenz; MWSTGV; Steuerpflicht; Entscheid; Differenzbesteuerung; Steuerpflichtigen; Vorsteuern; Bundesgericht; Ankauf; Steuerausfall; Verkauf; Urteile; Bundesgerichts; MWSTV
A-746/2007MehrwertsteuerUrteil; Bundesverwaltungsgericht; Ermessen; Ermessens; Steuer; Mehrwertsteuer; Bundesverwaltungsgerichts; Urteile; Buchhaltung; Bundesgericht; Bundesgerichts; Kassabuch; Einsprache; Umsatz; Wegleitung; Schätzung; Quartal; Abrechnung; Recht; Verfahren; Hinweisen; Voraussetzungen; Abrechnungsperiode; Entscheid; MWSTG; Sachverhalt; Ermessenseinschätzung; Forderung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar zum Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer2000
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