Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) Art. 46

Zusammenfassung der Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 46 BV vom 2024

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Art. 46 Umsetzung des Bundesrechts

1 Die Kantone setzen das Bundesrecht nach Massgabe von Verfassung und Gesetz um.

2 Bund und Kantone können miteinander vereinbaren, dass die Kantone bei der Umsetzung von Bundesrecht bestimmte Ziele erreichen und zu diesem Zweck Programme ausführen, die der Bund finanziell unterstützt. (1)

3 Der Bund belässt den Kantonen möglichst grosse Gestaltungsfreiheit und trägt den kantonalen Besonderheiten Rechnung. (1)

(1) (2)
(2) Angenommen in der Volksabstimmung vom 28. Nov. 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (BB vom 3. Okt. 2003, BRB vom 26. Jan. 2005, BRB vom 7. Nov. 2007 – AS 2007 5765; BBl 2002 2291; 2003 6591; 2005 951).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 46 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2007.12Reingewinn, Einkauf in PensionskasseArbeitgeber; Einkauf; Vorsorge; Arbeitnehmer; Versicherung; Beiträge; Pensionskasse; Kanton; Person; Vorsorgeeinrichtung; Urteil; Zahlung; Steueramt; Rekurrentin; Einkaufs; Abzug; Rekurs; Arbeitgebern; Recht; Leistung; Arbeitgebers; Brief; Bescheinigung; Aufwand; Zuwendungen; Leistungen
SOSGSTA.1997.69Steuerpflicht, steuerrechtlicher WohnsitzArbeit; Rekurrent; Wohnsitz; Steuerpflicht; Trimbach; Rekurrenten; Arbeitsort; Kanton; Steuerpflichtigen; Woche; Beziehung; Gemeinde; Bundesgericht; Wochen; Familie; Wohnung; Veranlagungsbehörde; Rekurrentin; Recht; Beziehungen; Solothurn; Olten; Aufenthalt; Wochenende

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB.2009.00079Verrechnung von Grundstückgewinnen mit Geschäftsverlusten; VerfassungswidrigkeitSteuer; Grundstück; Grundstückgewinn; Recht; Grundstückgewinns; Grundstückgewinnsteuer; Kanton; Leistung; Leistungsfähigkeit; Bundes; Verwaltungsgericht; Regel; Steuerpflichtig; Gewinn; Regelung; Verlustverrechnung; Steuerpflichtigen; Besteuerung; System; Rekurs; Kantone; Grundsatz; Objekt; Entscheid; Betriebsverlust; Objektsteuer; Sachverhalt
SOVWBES.2023.52-Prüfung; Abschluss; Abschlussprüfung; Beschwerde; Verwaltungsgericht; Entscheid; Berufsbildung; Deutsch; Baselland; Prüfungsleiter; Beschwerdeführers; Lehrgangs; Noten; Qualifikationsverfahren; Recht; Kreiskommission; Lehrabschlussprüfungen; Kanton; Beschwerdekommission; Kantons; Solothurn; Notenausweis; Deutschlehrer; Mitexperte; Funktion; Mitschüler; Kaufmann; Urteil
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 478 (2C_8/2021)
Regeste
Art. 42 Abs. 2 und Art. 89 Abs. 1 lit. c BGG ; Art. 36 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1 und Art. 118 Abs. 2 lit. b BV ; Art. 40 und Art. 75 EpG ; Art. 2 und 8 Covid-19-Verordnung besondere Lage; § 47, 49, 50, 56, 59 KV/SZ; abstrakte Normenkontrolle; Legitimation; schutzwürdiges Interesse; Anfechtungsobjekt; Beschwerdebegründung; Covid-19-Massnahmen; innerkantonale Zuständigkeit; Gewaltenteilung. Legitimation zur Anfechtung eines kantonalen Erlasses. Begriff des schutzwürdigen Interesses. Voraussetzungen, unter denen das Bundesgericht auf das Erfordernis des aktuellen praktischen Interesses verzichtet (E. 2.2).
Verordnung; Massnahmen; Kanton; Recht; Bundes; Kantons; Grundlage; Regierung; Gesetz; Regierungsrat; Vollzug; Covid-; KV/SZ; Gesetze; Erlass; Bekämpfung; Behörde; Zuständigkeit; Bundesgericht; Fassung; Interesse; Krankheit; Schwyz; Behörden; übertragbarer
143 V 269 (8C_113/2017)Art. 72bis Abs. 1 IVV; Art. 43 Abs. 1, Art. 45 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG; Höhe der von der IV-Stelle zu tragenden Kosten eines polydisziplinären Gerichtsgutachtens. Im Sinne der bisherigen Rechtsprechung besteht mit Art. 45 Abs. 1 ATSG eine genügende gesetzliche Grundlage, dem Versicherungsträger die Kosten eines Gerichtsgutachtens aufzuerlegen (E. 6.2.1). Was die Bemessung der Kosten dieser Abklärungen angeht, fehlt eine bundesgesetzliche Grundlage dafür, dass das BSV mit den MEDAS Tarifvereinbarungen mit Geltung auch für die erstinstanzlichen Beschwerdeverfahren treffen könnte (E. 6.2.2). Eine solche Gesetzesgrundlage, die zu erlassen der Bund ohne Weiteres befugt wäre, ist unabdingbar (E. 6.2.2). Mit Blick auf die fehlende gesetzliche Grundlage wird die bisherige Rechtsprechung insoweit aufgegeben, als die kantonalen Versicherungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr an den Tarif gemäss Anhang 2 der Vereinbarung zwischen dem BSV und den MEDAS gebunden sind. Das bedeutet, dass die IV-Stellen im Rahmen der mit BGE 139 V 496 umschriebenen Grundsätze für die gesamten Kosten des Gerichtsgutachtens aufzukommen haben (E. 7.2). Der vom BSV mit den MEDAS vereinbarte Tarif kann immerhin als Richtschnur dienen, an der sich die Beteiligten zu orientieren haben. Darüber hinaus ergeht die Empfehlung, entweder die erforderliche Gesetzesgrundlage zu schaffen oder aber den bestehenden Tarif unter repräsentativem Einbezug der erstinstanzlichen Beschwerdeinstanzen an die Besonderheiten des Gerichtsverfahrens anzupassen (E. 7.3). Gericht; Bundes; Tarif; Gerichtsgutachten; Recht; MEDAS; Verwaltung; IV-Stelle; Bundesgericht; Abklärung; Recht; Achtung; Urteil; Begutachtung; Gutachter; Rechtsprechung; Gutachten; Gutachterstelle; Regel; Grundlage; Gerichtsgutachtens; Regelung; Beweis; Verfahren; Sinne; Vereinbarung; Versicherungsgericht; Sozialversicherung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5345/2023MehrwertsteuerLeistung; Kanton; Revier; Urteil; Forstrevier; Subvention; MWSTG; Beiträge; Aufgabe; Entgelt; Thurgau; Aufgaben; Revierförster; Waldeigentümer; Leistungen; Steuer; Bundes; Vorinstanz; Kantons; BVGer; Revierbeiträge; Auskunft; WaldG; Verfügung; Recht; Position; Mehrwertsteuer; Abgeltung
A-187/2021MehrwertsteuerLeistung; Kanton; Gemeinde; Gemeinden; Steuer; MWSTG; Entgelt; Aufgabe; Gemeinwesen; Leistungen; MWSTV; Organ; Recht; Kantons; Organisation; Sinne; Beschwerdeführers; Aufgaben; Urteil; Mehrwertsteuer; Personen; Bundes; Kantone; öffentlich-rechtliche; Leistungsverhältnis; Subvention; Personenverkehr; Verkehr

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Müller, Schindler, Auer Kommentar zum VwVG2008
- Kommentar2007