Legge sull’assicurazione contro la disoccupazione (LADI1) Art. 46

Zusammenfassung der Rechtsnorm LADI1:



Art. 46 LADI1 dal 2024

Art. 46 Legge sull’assicurazione contro la disoccupazione (LADI1) drucken

Art. 46 Obblighi del datore di lavoro

L’articolo 37 si applica per analogia.


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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 V 230Art. 42 Abs. 1 und 43 Abs. 1 lit. b AVIG, Art. 67 und 46 Abs. 1 AVIV: Schlechtwetterentschädigung: anrechenbarer Arbeitsausfall. - Der Umfang des anrechenbaren Arbeitsausfalls im Bereiche der Schlechtwetterentschädigung ist gleich zu bestimmen wie bei der Kurzarbeitsentschädigung (Erw. 3). - Kriterien für die Bestimmung der ortsüblichen Arbeitszeit gemäss Art. 46 Abs. 1 AVIV (Erw. 4). Arbeit; Arbeitszeit; Arbeitsausfall; Schlechtwetterentschädigung; Verwaltung; Gesamtarbeitsvertrag; Stunden; Arbeitnehmer; Sinne; Gotthard; Woche; Ortsüblichkeit; Kurzarbeit; Normalarbeitszeit; Luzern; Verwaltungsgericht; Arbeitslosenkasse; Kurzarbeitsentschädigung; Recht; Verordnung; Kantons; Arbeitsausfälle; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Arbeitnehmers; ätzlich