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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 457 StPO vom 2024

Art. 457 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 457 4. Kapitel: Referendum und Inkrafttreten

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2011 (1)

(1) BRB vom 31. März 2010

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 457 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDRév-pénale/2010/8-érant; évision; énale; Yverdon-les-Bains; édéral; éclarations; émoignage; Héroïne; éléphonique; Arrondissement; Broye; Avait; érieux; Commission; ître; Zurich; Rachid; Mentouf; Accusé; écembre; ésentée
VDRév-pénale/2009/13-évision; érant; énale; Broye; Héroïne; éclarations; érieux; Arrondissement; Intéressé; Yverdon; édéral; échange; él établi; éciation; Indemnité; ésident; Commission; ésentée; éfiants; étention
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