Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 455

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 455 ZGB vom 2024

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Art. 455 B. Verjährung

1 Der Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung verjährt nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (1) über die unerlaubten Handlungen. (2)

2 Hat die Person, die den Schaden verursacht hat, durch ihr Verhalten eine strafbare Handlung begangen, so verjährt der Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung frühestens mit Eintritt der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung. Tritt diese infolge eines erstinstanzlichen Strafurteils nicht mehr ein, so verjährt der Anspruch frühestens mit Ablauf von drei Jahren seit Eröffnung des Urteils. (2)

3 Beruht die Verletzung auf der Anordnung oder Durchführung einer Dauermassnahme, so beginnt die Verjährung des Anspruchs gegenüber dem Kanton nicht vor dem Wegfall der Dauermassnahme oder ihrer Weiterführung durch einen anderen Kanton.

(1) SR 220
(2) (3)
(3) Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des BG vom 15. Juni 2018 (Revision des Verjährungsrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2018 5343; BBl 2014 235).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 455 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDHC/2012/276éforme; élai; égué; égués; édure; CPC-VD; ’action; ’est; éplique; émentaire; écision; érant; éter; écembre; épens; ’introduction; érêt; Tappy; égal; ’intimé; ’ancien; égale; érante; également
VD2009/1161-établi; Autorité; élai; établis; élaire; èces; établissement; Deschenaux/Steinauer; érêts; Cacciatore; -même; Chambre; Stéphanie; établir; étant; émoire; Justice; état; également; Espèce

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2021.61-Kinder; Kindes; Besuch; Amitola; Recht; Solothurn; Eltern; Region; Entscheid; Besuchs; Verkehr; Situation; Verhalten; Kontakt; Erziehungs; Kindseltern; Massnahme; Verwaltungsgericht; Kindsmutter; Wochen; Besuche; Verfahren; Gutachten; Kindeswohl; Institut; Besuchsrecht
SOVWBES.2018.388Schlussbericht und SchlussrechnungBeiständin; Recht; Verwaltung; Verwaltungsgericht; Rechnung; Entscheid; Person; Entschädigung; Forderung; Bericht; Genehmigung; Schlussbericht; Schlussrechnung; Solothurn; Gericht; Beistand; Aufgabe; Bundesgericht; Verfahren; Rechtspflege; Beschwerde; Gesuch; Region; Erwachsenenschutzbehörde; Betrag; Verfahren; Beistands
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
85 II 464Verantwortlichkeitsklage gegen vormundschaftliche Organe (hier: gegen den Verwaltungsbeirat); Verjährung (Art. 454 f. ZGB). Begriff der "Zustellung der Schlussrechnung", von der an nach Art. 454 Abs. 1 ZGB die Verjährung läuft. Die Schlussrechnung ist gegebenenfalls dem neuen Beirat und dem urteilsfähigen Verbeirateten zuzustellen. Form des nach Art. 453 Abs. 2 ZGB erforderlichen Hinweises auf die Bestimmungen über die Geltendmachung der Verantwortlichkeit und der in Art. 453 Abs. 3 ZGB vorgeschriebenen Mitteilung über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Schlussrechnung. Schlussrechnung; Beirat; Beklagten; Verantwortlichkeit; Vormundschaftsbehörde; Zustellung; Verjährung; Bestimmungen; Klägers; Genehmigung; Beirats; Rechnung; Geltendmachung; Behörde; Sinne; Vermögens; Verbeiratete; Vertreter; Verantwortlichkeitsklage; Verwaltungsbeirat; Mitteilung; Nichtgenehmigung; Akten; Verbeirateten; Beiratschaft; Beirates; Hinweis; Verjährungsfrist; Schlussbericht; Beschluss