CCS Art. 454 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 454 CCS dal 2022

Art. 454 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 454 Capo quarto: Della responsabilit A. Principio

1 Chiunque è leso da atti od omissioni illeciti nell’ambito di una misura ufficiale di protezione degli adulti ha diritto al risarcimento del danno e, sempre che la gravit della lesione lo giustifichi, alla riparazione morale.

2 Lo stesso diritto sussiste allorquando l’autorit di protezione degli adulti o l’autorit di vigilanza ha agito illecitamente negli altri settori della protezione degli adulti.

3 Il Cantone è responsabile; la persona lesa non ha diritto al risarcimento nei confronti della persona che ha cagionato il danno.

4 Il regresso del Cantone contro la persona che ha cagionato il danno è retto dal diritto cantonale.


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Art. 454 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220068AufsichtsbeschwerdeBezirksrat; Verfahren; Recht; Entscheid; Kinder; Mitglied; Gemeinde; Winterthur; Kammer; Gemeindeamt; Anträge; Akten; Oberrichter; Beschwerdeführers; Betreff; Aufsicht; Beschwerden; Zuständigkeit; BESCHWERDE:; Justiz; Hausverbot; Verweigerung; Rechtsmittel; Obergericht; Beschluss; Scheidungsurteil; Kindern; Gesuch
ZHPQ220015Kostenauflage und Erteilung einer Weisung für die KindselternMediation; Mutter; Anordnung; Eltern; Kindes; Verfahren; Kinder; Entscheid; Abklärung; Bezirksrat; Parteien; Vater; Verfahrens; Erwachsenenschutzbehörde; Abklärerinnen; Urteil; Eingabe; Konflikt; Stadt; Sorge; Kommunikation; Entscheidung; Recht; Wille; Behörde; Oberrichter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.181-Schlussrechnung; Schlussbericht; Apos; Vorinstanz; Entscheid; Beschwerdegegner; Genehmigung; Verwaltungsgericht; Dispositiv; Rechnung; Beistand; Urteil; Entlastung; Schlussberichts; Dispositivziffer; Mandat; Beistands; September; Entscheids; Rechnungen; Berichts; Vermögensstand; Schuld; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Zeitraum; Eingangsinventar; Passiven; Beschwerdegegners
SOVWKLA.2021.3-Schwester; Gesuch; Recht; Solidaritätsbeitrag; Verwaltung; Schaden; Opfer; Verwaltungsgericht; Klage; Beiständin; AFZFG; Familie; Anspruch; Fremdplatzierung; Schadenersatz; Solothurn; Apos; Zwangsmassnahmen; Kanton; Tante; Patrick; Hauptverhandlung; Geschwister; Sinne; Fremdplatzierungen; Alter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 92 (5A_815/2013)Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen nach Aufhebung der Kindesschutzmassnahme (Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG). Begehren um Feststellung der Widerrechtlichkeit der Massnahme bzw. von Verfahrensfehlern. Voraussetzungen, unter denen das Bundesgericht auf eine Beschwerde eintritt, wenn das aktuelle praktische Interesse bei Einreichung der Beschwerde bereits weggefallen ist. Zur Bedeutung der Verantwortlichkeitsklage nach Art. 454 ZGB (E. 1-3). Kindes; Feststellung; Erwachsenenschutz; Urteil; Interesse; Recht; Widerrechtlichkeit; Kindesschutz; Verfahren; Kinder; Kindesschutzmassnahme; Begehren; Bundesgericht; Abklärungen; Jugenddienst; Zivilsachen; Massnahme; Verwaltungsgericht; Kindesschutzmassnahmen; Genugtuung; Freiheitsentziehung; Verletzung; Klage; Person; Verfahrens; Aufhebung; Eltern; Entscheid
116 II 407Fürsorgerische Freiheitsentziehung; Frist für die Verantwortlichkeitsklage nach Art. 429a ZGB. Die Klagefrist für Verantwortlichkeitsansprüche gemäss Art. 429a ZGB beträgt ein Jahr. Wo die fürsorgerische Freiheitsentziehung einen Bevormundeten betroffen hatte, beginnt der Fristenlauf erst mit der Aufhebung der Vormundschaft. Vormunds; Vormundschaft; Verjährung; Verantwortlichkeit; Freiheitsentziehung; Klage; Kanton; Schaden; Frist; Verantwortlichkeitsklage; Schlussrechnung; Bundesgericht; Behörden; Verjährungsfrist; Massnahme; Urteil; Sinne; Anstalt; Schadenersatz; Genugtuung; Mitglieder; Regel; Schädiger; Klagefrist; Bevormundeten; Fristenlauf; Aufhebung; ürsorgerischen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
HausheerBasler Kommentar zum Zivilgesetzbuch I2022