ZGB Art. 450g -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 450g ZGB vom 2025

Art. 450g Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 450g Vollstreckung

1 Die Erwachsenenschutzbehörde vollstreckt die Entscheide auf Antrag oder von Amtes wegen.

2 Hat die Erwachsenenschutzbehörde oder die gerichtliche Beschwerdeinstanz im Entscheid bereits Vollstreckungsmassnahmen angeordnet, so kann dieser direkt vollstreckt werden.

3 Die mit der Vollstreckung betraute Person kann nötigenfalls polizeiliche Hilfe beanspruchen. Unmittelbare Zwangsmassnahmen sind in der Regel vorgängig anzudrohen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 450g Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ170058Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft nach Art. 394 Abs. 1 ZGBBezirk; Entscheid; Bezirksrat; Beschwerde; Recht; Massnahme; Verfahren; Entzug; Massnahmen; Erwachsenenschutz; Bezirksrates; Pfäffikon; Vorinstanz; Akten; Urteil; Beschluss; Begründung; Bezirksrats; Patienten; Kindes; Vermögens; Beiständin; Dispositiv; Wiederherstellung; Beschwerdeführers; Person; Patientenverfügung; örperlich
ZHPQ150052Kostenauflage für ErsatzvornahmeMandat; Beistandschaft; Entscheid; Kanton; Ersatzvornahme; Jugend; Kindes; Erwachsenenschutz; Jugendhilfe; Bezirk; Hinwil; Verfahren; Mandatsführung; Bezirksrat; Beistandschaften; Kostenauflage; Dispositiv; Kostentragung; Gemeinde; Erwachsenenschutzbehörde; Verfahrens; Kinder; Leistungen; Vollstreckung; Recht; Kantons; Führung; Ressourcen; Übernahme
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2024.164-Person; Massnahme; Zwang; Weisung; Zwangs; Massnahmen; Unterbringung; Klinik; Kanton; Recht; Behandlung; Verwaltungsgericht; Entscheid; Zwangsmedikation; Betreuung; Anordnung; Medikament; Vollstreckung; Behandlung; Vollzug; Störung; Medikamente; Abilify; Eingriff
SOVWBES.2021.310-Behandlung; Klinik; Weisung; Solothurn; Region; Entscheid; Verwaltungsgericht; Massnahme; Betreuung; Kindes; Weisungen; Erwachsenenschutzbehörde; Erkrankung; Ambulatorium; Grenchen; Psychiatrische; Person; Therapie; Schizophrenie; Störung; Unterbringung; Beschwerde; Urteil; Psychiatrischen; Wochen; üglich
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