Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 450f

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 450f ZGB vom 2025

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Art. 450f Gemeinsame Bestimmung

Im Übrigen sind die Bestimmungen der Zivilprozessordnung sinngemäss anwendbar, soweit die Kantone nichts anderes bestimmen.


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Art. 450f Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ240004RechtsverweigerungBezirksrat; Verfahren; Gefährdung; Rechtsverweigerung; Gefährdungsmeldung; Eingabe; Entscheid; Obergericht; Vernehmlassung; Winterthur; Urteil; Beschwerdeverfahren; Verfahrens; Bezirksrats; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Behörde; Kindes; Kammer; Eingaben; Beschwerdeführers; Akten; Mitteilung; Bundesgericht; Oberrichter; Andelfingen
ZHPQ240001Entzug des AufenthalsbestimmungsrechtsMutter; Kindes; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Akten; Schule; Kindesvertreterin; Bezirk; Verfahren; Stellung; Stellungnahme; Entwicklung; Antrag; Gericht; Dielsdorf; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Beiständin; Massnahme; Abklärung; Druck; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fremdplatzierung; Eingabe; Bezirksrat
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.272-Verwaltungsgericht; Entscheid; Frist; Beistands; Beistandschaft; Verfahren; Bericht; Präsidentin; Fristerstreckung; Verfahrens; Gericht; Urteil; Scherrer; Reber; Gerichtsschreiberin; Kaufmann; Verfahrenskosten; Rechtsmittelfrist; Thal-Gäu; Aufhebung; Apos; Entscheids; Schweizerischen; Antrag; Beweismittel
SOVWBES.2022.161-Entscheid; Verwaltungsgericht; Beiständin; Gericht; Verfahren; Begründung; Aufgabe; Platzierung; Aufgaben; Kindsvertretung; Mutter; Kontakt; Frist; Eingaben; Unterschrift; Urteil; Präsidentin; Scherrer; Reber; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Kaufmann; Region; Solothurn
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