ZGB Art. 450d -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 450d ZGB vom 2025

Art. 450d Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 450d Vernehmlassung der Vorinstanz und Wiedererwägung

1 Die gerichtliche Beschwerdeinstanz gibt der Erwachsenenschutzbehörde Gelegenheit zur Vernehmlassung.

2 Statt eine Vernehmlassung einzureichen, kann die Erwachsenenschutzbehörde den Entscheid in Wiedererwägung ziehen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 450d Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ230078Persönlicher Verkehr etc. / aufschiebende WirkungEntscheid; Parteien; Ziffer; Beschluss; Dielsdorf; Bezirk; Vorinstanz; Dispositiv-Ziffer; Kindes; Beschwerdeverfahren; Erwachsenenschutzbehörde; Entscheids; Eingabe; Bezirksrat; Parteientschädigung; Oberrichter; Kinder; Kammer; Besuchsrecht; Verfahren; Massnahmen; Staatskasse; Bundesgericht; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Widmer; Rechtsanwalt
ZHPQ190076Anordnung eines ambulanten GutachtensBezirk; Bezirksrat; KESB-act; Recht; Urteil; Entscheid; Begründung; Akten; Angelegenheiten; Rechtsmittel; Begutachtung; Interesse; Meilen; Rechtsanwalt; Kinder; Erwägungen; Gutachten; Kammer; Beschwerdeverfahren; Sachverhalt; Massnahme; Vermögens; Anordnung; Bezirksrates; Kindes; Konflikt; Verfahren
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.181-Schlussrechnung; Schlussbericht; Apos; Vorinstanz; Entscheid; Beschwerdegegner; Genehmigung; Verwaltungsgericht; Dispositiv; Rechnung; Beistand; Urteil; Entlastung; Schlussberichts; Dispositivziffer; Mandat; Beistands; September; Entscheids; Rechnungen; Berichts; Vermögensstand; Schuld; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Zeitraum; Eingangsinventar; Passiven; Beschwerdegegners
BSVD.2016.125 (AG.2017.11)Elterliche Sorge und Aufhebung des AufenthaltsbestimmungsrechtsEltern; Kindes; Schulheim; Sorge; Verhandlung; Entscheid; Vater; Elternteil; Bericht; Recht; Kindsvater; Verhandlungsprotokoll; Besuch; Erziehung; Konflikt; Über; Mutter; Betreuung; Durchgangs; Kinder; Besuchs; Beobachtung; Verwaltungsgericht; Beschwerdeführer; Platzierung; Kontakt; Durchgangsheim; Kindsmutter
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