ZGB Art. 450c -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 450c ZGB vom 2025

Art. 450c Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 450c Aufschiebende Wirkung

Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, sofern die Erwachsenenschutzbehörde oder die gerichtliche Beschwerdeinstanz nichts anderes verfügt.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 450c Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ230074KindesschutzmassnahmenKESB-; Entscheid; KESB-act; Recht; Jugendstätte; Bülach; Rückplatzierung; Massnahme; Hause; Platzierung; Aufenthalt; Kindes; Mutter; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Verfahren; Bezirksrat; Beschluss; Vorinstanz; Wohngruppe; Stiefvater; Antrag; BR-act; Entzug; Verlauf; Beiständin; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Polizei; Bezirksrates
ZHPQ230059Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden WirkungVater; Mutter; Entscheid; Kindes; Kontakt; Massnahme; Besuch; Bezirk; Richt; Vaters; Kinder; Entzug; Verhalten; Dringlichkeit; Besuchs; Parteien; Beiständin; Bezirksrat; Eltern; Verfahren; Betreuung; Affoltern; Einschränkung; Eingabe; Kindesvertreter; Antrag; Anordnung; Familie; Betreuungsregelung
Dieser Artikel erzielt 408 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB180007Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgerichts Horgen vom 16. Juli 2018 (FP170029-F)Entscheid; Recht; Verfügung; Vorinstanz; Massnahme; Kindes; Aufsicht; Aufsichts; Verfahren; Begründung; Vollstreckbarkeit; Entscheide; Rechtsmittel; Massnahmen; Anordnung; Parteien; Aufsichtsbeschwerde; Beklagten; Entscheides; Kindesvertreter; Verfahrens; Aufsichtsbehörde; Schule; Obergericht
SOVWBES.2022.75-Kinder; Kindsmutter; Recht; Solothurn; Kindes; Entscheid; Mutter; Region; Beiständin; Beistand; Gefährdung; Kindsvater; Familie; Situation; Vorinstanz; Entwicklung; Massnahme; Marokko; Platzierung; Verwaltungsgericht; Beistandschaft; Kindern; Wohnung; Stellung; Kindeswohl; ätten
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.