Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 450b

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 450b ZGB vom 2025

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Art. 450b Beschwerdefrist

1 Die Beschwerdefrist beträgt dreissig Tage seit Mitteilung des Entscheids. Diese Frist gilt auch für beschwerdeberechtigte Personen, denen der Entscheid nicht mitgeteilt werden muss.

2 Bei einem Entscheid auf dem Gebiet der fürsorgerischen Unterbringung beträgt die Beschwerdefrist zehn Tage seit Mitteilung des Entscheids.

3 Wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung kann jederzeit Beschwerde geführt werden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 450b Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ240016Neuregelung elterliche Sorge / Überprüfung KindesschutzmassnahmenEntscheid; Zustellung; Beschwerdegegner; Winterthur; Kindes; Bezirksrat; Vorinstanz; Gericht; Schweiz; Obergericht; Dispositiv-Ziffer; Verfahren; Schweizerischen; Oberrichter; Urteil; Erwachsenenschutzbehörde; Winterthur-Andelfingen; Mutter; Vater; Bestimmungen; Tochter; Kontakt; Parteien; Bundesgericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Widmer
ZHPQ240009Errichtung BeistandschaftEntscheid; Bezirksrat; Unterstützung; Beistandschaft; Bülach; Recht; Erwachsenenschutz; KESB-act; Tochter; Beiständin; Urteil; Angelegenheiten; Verfahren; Akten; Kindes; BR-act; Gericht; Belange; Bezirksrates; Beschwerde; Bereich; Massnahme; Erwachsenenschutzbehörde; Belangen; Einkommen; Antrag; Krankenkasse; Arztrechnungen; Vertretung; Obergericht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2021.240-Beistand; Beistands; Beistandschaft; Entscheid; Antrag; Betreuung; Beschwerdeführerin; Betreuungssituation; «Wohn; Betreuungssituation»; Beschwerdeführerinnen; Verwaltungsgericht; Aufhebung; Olten-Gösgen; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandsperson; Vertretung; Vertretungsbeistandschaft; Verfahren; Stellung; Familie; Kompetenz; Massnahme; Gehör; Erweiterung; Stellungnahme; Kindes; Ausführungen; ässig
SOVWBES.2021.299-Impfung; Person; Covid; Covid-; -Impfung; Beiständin; Entscheid; Personen; Beistand; Olten; Verwaltungsgericht; Olten-Gösgen; Wille; Beistandschaft; Urteil; Covid-Impfung; Eltern; Tochter; Zustimmung; Erwachsenenschutz; Urteils; Kindes; Risiken; Hause; Verfahren; Interessen
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