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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 450a ZGB vom 2024

Art. 450a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 45 B. Beschwerdegründe 0a

1 Mit der Beschwerde kann gerügt werden:

  • 1. Rechtsverletzung;
  • 2. unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts;
  • 3. Unangemessenheit.
  • 2 Ferner kann wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung Beschwerde geführt werden.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 450a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPQ240001Entzug des AufenthalsbestimmungsrechtsMutter; Kindes; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Akten; Schule; Kindesvertreterin; Bezirk; Verfahren; Stellung; Stellungnahme; Entwicklung; Antrag; Gericht; Dielsdorf; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Beiständin; Massnahme; Abklärung; Druck; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fremdplatzierung; Eingabe; Bezirksrat
    ZHPQ240017Erwachsenenschutzmassnahmen (Verbesserung der Beschwerde)Vorinstanz; Entscheid; Frist; Verfahren; Recht; Beschwerde; Bezirk; BR-act; Beschluss; Akten; Horgen; Kindes; Bezirksrat; Beschwerdeverfahren; Entscheide; Begründung; Fristverlängerung; Gesuch; Bundesgericht; Obergericht; Oberrichter; Erwachsenenschutzbehörde; Erwachsenenschutzmassnahme; Präsidialverfügung; Kanton; Beschwerdeinstanz; Entscheides; Sachverhalt; Gericht
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2023.353-Besuch; Kindsvater; Entscheid; Besuchsrecht; Richt; Tochter; Kindsmutter; Beiständin; Phase; Woche; Verwaltungsgericht; Solothurn; Kindsvaters; Recht; Wochen; Kindes; Vater; Kindseltern; Akten; Übergabe; Mittwoch; Beschwerde; Antrag; Fachperson; Wohnsituation; Besuchsrechts; Folgenden:
    SOVWBES.2023.229-Unterhalt; Entscheid; Unterhaltsverträge; Vater; Verwaltungsgericht; Einkommen; Mutter; Unterhaltsvertrag; Entscheide; Beschwerde; Gericht; Olten-Gösgen; Eltern; Überprüfung; Akten; Genehmigung; Verfahren; Verhältnis; Urteil; Folgenden:; Solothurn; Erwägungen; Schweizerischen; Verfahrens; Verhältnisse; Zivilgesetzbuch; önne
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