Zivilgesetzbuch (ZGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 450a ZGB vom 2025

Art. 450a Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 45 Beschwerdegründe 0a

1 Mit der Beschwerde kann gerügt werden:

  • 1. Rechtsverletzung;
  • 2. unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts;
  • 3. Unangemessenheit.
  • 2 Ferner kann wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung Beschwerde geführt werden.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 450a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPQ240001Entzug des AufenthalsbestimmungsrechtsMutter; Kindes; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Akten; Schule; Kindesvertreterin; Bezirk; Verfahren; Stellung; Stellungnahme; Entwicklung; Antrag; Gericht; Dielsdorf; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Beiständin; Massnahme; Abklärung; Druck; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Fremdplatzierung; Eingabe; Bezirksrat
    ZHPQ240017Erwachsenenschutzmassnahmen (Verbesserung der Beschwerde)Vorinstanz; Entscheid; Frist; Verfahren; Recht; Beschwerde; Bezirk; BR-act; Beschluss; Akten; Horgen; Kindes; Bezirksrat; Beschwerdeverfahren; Entscheide; Begründung; Fristverlängerung; Gesuch; Bundesgericht; Obergericht; Oberrichter; Erwachsenenschutzbehörde; Erwachsenenschutzmassnahme; Präsidialverfügung; Kanton; Beschwerdeinstanz; Entscheides; Sachverhalt; Gericht
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SOVWBES.2023.353-Besuch; Kindsvater; Entscheid; Besuchsrecht; Richt; Tochter; Kindsmutter; Beiständin; Phase; Woche; Verwaltungsgericht; Solothurn; Kindsvaters; Recht; Wochen; Kindes; Vater; Kindseltern; Akten; Übergabe; Mittwoch; Beschwerde; Antrag; Fachperson; Wohnsituation; Besuchsrechts; Folgenden:
    SOVWBES.2023.229-Unterhalt; Entscheid; Unterhaltsverträge; Vater; Verwaltungsgericht; Einkommen; Mutter; Unterhaltsvertrag; Entscheide; Beschwerde; Gericht; Olten-Gösgen; Eltern; Überprüfung; Akten; Genehmigung; Verfahren; Verhältnis; Urteil; Folgenden:; Solothurn; Erwägungen; Schweizerischen; Verfahrens; Verhältnisse; Zivilgesetzbuch; önne
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