Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 449a

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 449a ZGB vom 2025

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Art. 449a Anordnung einer Vertretung

Die Erwachsenenschutzbehörde ordnet wenn nötig die Vertretung der betroffenen Person an und bezeichnet als Beistand oder Beiständin eine in fürsorgerischen und rechtlichen Fragen erfahrene Person.


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Art. 449a Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ230035Obhut / BetreuungVater; Eltern; Besuch; Obhut; Bezirk; Bezirksrat; Besuchs; Woche; Entscheid; Kontakt; Mutter; Besuchsrecht; Betreuung; Wochen; Pfäffikon; Schule; Urteil; Parteien; Tochter; Kindes; Vaters; Bezirksrats; Erziehung; Ausbau; Kinder; Verfahren; Beistand; Kiga/Schule; önlichen
ZHPA230009Fürsorgerische UnterbringungPatient; Patienten; Unterbringung; Pflege; Pflegeheim; Vorinstanz; Horgen; Gutachter; Person; Entscheid; Gutachten; Verfahren; Betreuung; Störung; Demenz; Sinne; Erwachsenenschutz; Krankheit; Behandlung; Pflegeheims; Heimleiter; Schutz
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.207Erweiterung der Kompetenzen des BeistandsBeistand; Liegenschaft; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Verkauf; Mutter; Strasse; Grundstückgeschäfte; Entscheid; Vertretung; Zustand; Person; Verwaltung; Liegenschaften; Kompetenz; Verfahren; Verwaltungsgericht; Über; Eigentum; Verfahrens; Rechtsanwalt; Miescher; Beistands; Eigentumswohnungen
BSVD.2019.67 (AG.2019.715)Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und PlatzierungKindsmutter; Kindes; Verhandlung; Verfahren; Schule; Entscheid; Verhandlungsprotokoll; Mutter; Massnahme; Basel; Gericht; Eltern; Aufenthalt; Basel-Stadt; Abklärung; Gespräch; Aufhebung; Kanton; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Beistand; Verfahrens; Aufenthaltsbestimmungsrechts; Situation; Ausland; Gefährdung; Platz; Platzierung; Polizei
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