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Das schweizerische Kartellgesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und zu schützen, indem es wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle und Missbrauch von Marktmacht verbietet. Es regelt auch Fusionen und Übernahmen, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unangemessen einschränken. Die Wettbewerbskommission (WEKO) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei Verstössen Geldstrafen verhängen, um fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.
Art. 44 (1)
(1) Aufgehoben durch Anhang Ziff. 27 des Verwaltungsgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005, mit Wirkung seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | VD.2020.194 (AG.2021.453) | Entzug der Bewilligung zur Führung eines Spitex-Dienstes | Rekurrentin; Pflege; Rekurs; Leistung; Bewilligung; Rekursbegründung; Leistungen; Recht; Vertrauen; Vertrauens; Vertrauenswürdigkeit; Pflegeleistung; Pflegeleistungen; Stunden; Verfügung; Entscheid; Spitex; Rechnung; Gesundheit; Akten; Beruf; Vorinstanz; Berufs; Rekursbeilage; Tarif; Vorinstanzen; Leistungserbringer; Aufsicht |