Art. 44 ORC dal 2024

Art. 44 Atto costitutivo
(2) Introdotta dal n. I dell’O del 2 feb. 2022, in vigore dal 1° gen. 2023 (RU 2022 114).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 44 Atto costitutivo
BGE | Regeste | Schlagwörter |
118 II 319 | Art. 944 Abs. 1 OR. Verbot figurativer Firmen. Unzulässigkeit des Firmenbestandteils "MacCooperative", da der regelwidrig gebildete Grossbuchstabe C inmitten einer Phantasiebezeichnung als figuratives Zeichen erscheint (E. 4). | Firmen; MacCooperative; Person; Genossenschaft; MacCooperative; Personen; MacCooperative; Phantasiebezeichnung; Firma; Firmenbestandteil; Sprache; Grossbuchstabe; Eintrag; Unternehmen; Gefahr; Urteil; Direktion; Kantons; Handelsregister; HRegV; Grundsätze; BÜHLER; FORSTMOSER; Bezeichnung; Macintosh-Anwender; Gründung; Justiz; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Zeichen |
116 II 605 | Eintragung eines Vereinsnamens in das Handelsregister (Art. 944 OR, Art. 45-47 HRegV). 1. Die Grundsätze der Firmenbildung gelten auch für die Eintragung von Vereinen in das Handelsregister (Art. 944 OR, Art. 47 HRegV) (E. 4a). 2. Bilaterale schweizerische Handelskammern werden als solche nur eingetragen, wenn ihnen eine offizielle oder offiziöse Stellung zukommt. Der Verein "Wirtschaftskammer Schweiz-Australien" erfüllt diese Voraussetzungen nicht; Ablehnung der Eintragung wegen Täuschungsgefahr (E. 4b/c). | Handels; Verein; Handelskammer; Handelskammern; Schweiz; Vereins; Handelsregister; Täuschung; Eintrag; Eintragung; HRegV; Stellung; Bezeichnung; Handelsförderung; Wirtschaftskammer; Firmen; Interesse; System; Australien; Schweiz-Australien; Täuschungsgefahr; Union; Vereinsnamen; Mitglied; Bundesrat; Hinweisen; Interessen |