BV Art. 44 - Princips

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Art. 44 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) drucken

Art. 44 Collavuraziun da la Confederaziun e dals chantuns Princips

1 La Confederaziun ed ils chantuns sustegnan in l’auter tar l’adempliment da lur incumbensas ed els collavuran ensemen.

2 Els concedan in a l’auter respect ed assistenza. Els prestan in a l’auter assistenza administrativa e giudiziala.

3 Dispitas tranter ils chantuns u tranter chantuns e la Confederaziun vegnan sche pussaivel regladas tras tractativas u mediaziuns.


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Art. 44 Constituziun federala da la Confederaziun svizra (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZZK1 2021 14EhescheidungVi-act; Scheidung; Berufung; Parteien; Recht; KG-act; Ehegatte; Unterhalt; Vorsorge; Ehegatten; Gericht; Beklagten; Urteil; Vereinbarung; Basel; Kommentar; Verzicht; Rente; Vorinstanz; Einkommen; Antrag; Vergleich; Verfahrens; Guthaben; Rechtspflege; Verfahren; Basler
SOSGSTA.1997.91Berufliche Vorsorge, AbzügeVorsorge; Beiträge; Vorsorgeeinrichtung; Abzug; Steuer; Schweiz; Nordrhein; Nordrheinische; Ehefrau; Rekurrenten; Vorsorgeeinrichtungen; Bundes; Einkommen; Nordrheinischen; Abzugs; Versicherung; Abzugsfähigkeit; Rekurrentin; Deutschland; Aerzteversorgung; Gleichwertigkeit; Säule

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2009/196Entscheid Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG (SR 642.11). Einkünfte dienen dem Verschub zur Schliessung einer Beitragslücke in seiner Vorsorge. Der Nachweis der Beitragslücke obliegt dem Steuerpflichtigen (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 21. Oktober 2010, I/1-2009/196). Einkauf; Kaufs; Alter; Einkaufs; Vorsorge; Beiträge; Berechnung; Pensionskasse; Altersguthaben; Versicherung; Einkommen; Abzug; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Versicherungsausweis; Bundes; Beitrags; Lohnes; Jahreslohn; Einkaufssumme; Erhöhung; Erhöhungsbeiträge; Einkaufsbeiträge; Reglement
SGB 2009/4UrteilRaumplanung, Baute ausserhalb der Bauzone, Art. 24c und 37a RPG (SR 700). Fehlender Nachweis einer vor dem 1. Juli 1972 bestehenden gewerblichen Nutzung eines Wohnhauses ausserhalb der Bauzone (Verwaltungsgericht, B 2009/4). Quot; Vorinstanz; Recht; Wohnhaus; Entscheid; Gemeinde; Quot;Wellness-Quellequot; Baute; Remise; Wiederherstellung; Beweis; Vertrauens; Verwaltungsgericht; Wohnhauses; Zustimmung; Baubewilligung; Erweiterung; Bewilligung; Räume; Umbau; Sinne; Bauten; Liegenschaft; Beschwerde; Gemeinderat
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
150 V 26 (9C_244/2021)
Regeste
Art. 62 Abs. 1 und Art. 73 BVG ; Zuständigkeiten im Streit betreffend die Sanierung einer Vorsorgeeinrichtung. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es keine Kompetenzattraktion des kantonalen Berufsvorsorgegerichts in Bezug auf rein aufsichtsrechtliche (Vor-)Fragen gibt. Im Streit betreffend die Sanierung einer Vorsorgeeinrichtung (resp. eines Vorsorgewerks) ist zu unterscheiden, ob die Rechtmässigkeit von Sanierungsmassnahmen an sich in Frage steht - was in die alleinige Beurteilungskompetenz der Aufsichtsbehörde fällt -, oder ob auch resp. nur die konkrete Umsetzung der Sanierung auf der Basis des Anschlussvertrags zu beurteilen ist (E. 4.1).
Sanierung; Vorsorge; Sanierungsmassnahmen; Aufsichtsbehörde; Vorsorgewerk; Recht; Stiftung; Unterdeckung; Streit; Klage; Zuständigkeit; Vorsorgeeinrichtung; Verfahren; Urteil; Rechtmässigkeit; Pensionskasse; Basel; Arbeitgeberin; Ausfinanzierung; Berufsvorsorgegericht; Basel-Stadt; Vorsorgewerks; Sanierungsbeitrag; Renten; Berufsvorsorgegerichts; Bezug; Umsetzung; Bundesgericht
145 V 343 (9C_20/2019)Art. 53d Abs. 1 und 6 BVG; Art. 48 Abs. 1 VwVG; Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung, Verfahren und Teilliquidationsbilanz. Wer nur eine mittelbare Anwartschaft auf eine Hinterlassenenrente aus beruflicher Vorsorge hat, ist nicht legitimiert, einen Teilliquidationsbeschluss durch die Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Entsteht der Anspruch auf die Hinterlassenenrente erst nach dem Stichtag der Teilliquidation und nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens betreffend die Überprüfung des Teilliquidationsbeschlusses, so hat die berechtigte Person für das anschliessende Beschwerdeverfahren keine Beschwerdebefugnis (E. 2). Die Höhe der reglementarisch vorgesehenen "Rückstellung pendente Invaliditätsfälle" ist insbesondere aufgrund der Schadenerfahrung der Vorsorgeeinrichtung zu berechnen (E. 3.1). Leistungen (im Sinne einer Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht), die vertraglich der abgebenden Vorsorgeeinrichtung ausschliesslich zugunsten des Fortbestands zugesichert wurden, finden keinen Eingang in die Teilliquidationsbilanz (E. 3.2). Pensionskasse; Teilliquidation; Verfahren; Vorsorge; Rückstellung; Invaliditätsfälle; Agreement; Beschwer; Entscheid; -rechtlich; Höhe; Rentenbezüger; Bundesverwaltungsgericht; Sammelstiftung; Vorsorgestiftung; Stichtag; Vorinstanz; Vorsorgeeinrichtung; Sinne; Contribution; Ziffer; Erwägung; Antrag; Urteil; Teilliquidationsbilanz; Person; Rückstellung; Invaliditätsfälle

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-5564/2024Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (sicherer Drittstaat - Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)Griechenland; Wegweisung; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Schweiz; Beschwerdeführers; Akten; Bundesverwaltungsgericht; Asylgesuch; Verfügung; Recht; Quot;; Vollzug; Behandlung; Drittstaat; Schutz; Verfahren; Sachverhalt; Beschwerden; Behörde; Behörden; Person; Flüchtling; Aufenthalt; üglich
D-5139/2024Asyl und Wegweisung (beschleunigtes Verfahren)ätte; Partner; Türkei; Beziehung; Partnerin; Verfahren; Recht; Schutz; Behörde; Ex-Mann; Familie; Schweiz; Wegweisung; Sachverhalt; Behörden; Ehefrau; Anzeige; Beweis; Verfügung; Person; Vorinstanz; Asylgesuch; Beschwerdeführers; Verfolgung

Kommentare zum Gesetzesartikel

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-Praxis VwVG2017
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